Full text: Geschichte des Mittelalters (Theil 2)

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der König die Großen des Volkes dadurch zu besonderer Treue 
gegen sich verpflichtete und ein glänzendes Gefolge au seinem 
Hofe bildete, so machten es diese Großen auch. Sie überließen 
wieder von den ausgedehnten Grundstücken, die sie als Allodium 
oder als Lehngut besaßen, Anderen bestimmte Theile und be¬ 
dingten sich dafür ihre Dienste aus. So wie sie selbst dem 
Könige verpflichtet waren, so verpflichteten sie wieder andere minder 
Begüterte. Ein solcher Lehnsmann war vor allen Dingen sei¬ 
nem Lehnsherrn getreuen Beistand in allen Gefahren, besonders 
aber im Kriege, schuldig, wogegen jener wieder auf den Schutz 
seines Herrn rechnen durfte. So wie des Königs Macht und 
Ansehen durch eine Menge reicher und tapferer Vasallen wuchst 
so suchten auch die Großen des Reiches Ruhm und Ehre darin, 
viele Vasallen zu haben, mit denen sie im Kriege oder bei feier¬ 
lichen Gelegenheiten erscheinen konnten. Dieses Verhältniß ver¬ 
breitete sich immer mehr. Man belehnte Andere nicht nur mit 
Gütern, sondern auch mit einträglichen Aemtern. Selbst Leute, 
die ein ganz freies Eigenthum hatten, boten dieses mächtigem 
Herren an, wurden ihre Dicnstleute und erhielten ihr Gut damr 
von ihnen als Lehngut zurück, genossen dafür aber auch den 
Schutz des Lehnsherrn, so wie dieser wenigstens die Ehre hatte, 
die Zahl seiner dienstpflichtigen Vasallen vermehrt zu sehen. So 
kam es denn in der Folge dahin, daß fast alle Menschen in 
Dienstverhältnissen zu einem Anderen standen, die Aermeren zn 
den Reicheren und Vornehmeren, diese zu den Großen des Rei¬ 
ches, die Großen zum Könige, der so über Alle gebot. War des 
Königs Macht anfänglich durch das Lehnwescn sehr gehoben 
worden, so wurde sie im Fortgange der Zeit dagegen durch die 
weitere Entwickelung desselben bedeutend geschmälert. Des Königs 
Macht beruhete seitdem vorzüglich auf den Vasallen, die, wenn 
Krieg entstand, ihre Lehnsleute aufboten und dem Könige zu¬ 
führten. Solche Lehnsleute aber waren mehr ihrem Lehnsherrn, 
als dem Könige ergeben. Sie folgten nur den Befehlen dessen, 
von welchem sie Haus und Hof als Lehen hatten; der König 
konnte nur mittelbar durch den Lehnsherrn über sie verfügen; 
Weiteres Weltgesch. II. 17. Ausl. Z
	        
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