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hatten bereits, nachdem der Reichstagsabschied die evangelische Lehre verdammt, und
und die Beibehaltung der alten Lehre befohlen, zu Schmalkalden, am Fuße des Thüringer-
waldes (27. Februar 1531), den Schmalkaldischen Bund „zum Schutz aller gegen¬
wärtigen und noch zukünftig hinzutretenden Anhänger des Evangeliums" geschlossen.
Philipp und der Kurfürst von Sachsen waren die Bundeshäupter. Die katholischen
Stände, an deren Spitze die Herzoge Ludwig von Bayern und Heinrich von Braun¬
schweig standen, setzten 1538 den „heiligen Bund" entgegen. Der Ausbruch des
Schmalkaldischen Bundeskrieges erfolgte wegen Vertreibung des Herzogs Heinrich aus
Braunschweig durch die evangelischen Bundeshäupter. Kaiser Karl V. sprach den
20. Juli 1541 über beide die Reichsacht aus. Er führte den Krieg als einen Kreuzzug
gegen die evangelischen Abtrünnigen und zur Vertheidigung der' alten Lehre, demnach
als Glaubenskrieg; er wußte die durch Zwistigkeiten und Unentschiedenheit geschwächten
evangelischen Bundeshäupter durch rasches Handeln zu besiegen. Nachdem sich dieselben
in Schwaben getrennt*), der kaiserliche General Graf von Büren sich der Ober-
grasschaft Katzenellenbogen und Darmstadts durch List bemächtigt, nachdem mit Hülfe
des Herzogs Moritz von Sachsen, des Schwiegersohns des Landgrafen, der vom Kaiser
für seine Treulosikeit am evangelischen Glauben mit dem Kurfürstenhut Sachsens später
belohnt wurde, der Kurfürst Johann Friedrich den 24. April 1547 bei Mühlberg an
der Elbe geschlagen und gefangen genommen worden war; sah sich der auf sich be¬
schränkte Landgraf gezwungen, nachdem er sich auf Gnade und Ungnade ergeben, zu
Halle**) am 19. Juni 1547 knieend vor dem Kaiser Abbitte zu thun.
An Philipp wurde darauf der in der Geschichte beispiellose, durch spanische Arglist
ausgeführte Betrug vermittelst der Aenderung der Worte „einige Gefangenschaft" in
„ewige Gefangenschaft" im Vermittlungsinstrumente am kaiserlichen Hoflager durch de»
Herzog Alba vollzogen. Fünf lange Jahre schmachtete der Landgraf, nachdem ihn
der Kaiser durch ganz Deutschland mit sich geführt, erst zu Oudenarde, dann zu
Mecheln in den Niederlanden in fester Gefangenschaft***), aus der ihn treue Hessen zu
befreien vergebens versucht hatten. Aber die ächte, alte Liebe der Hessen bewährte sich
während dieser traurigen Zeit im Laude selbst. Seine edle Gemahlin Christine, eine
Tochter des Herzogs Georg von Sachsen, mit ihm am 11. Dezembern 1523 vermählt,
die sogar die gleichzeitige Nebcnehe Philipps zur linken Hand mit der Margarethe
von der Saal mit christlicher Ergebung ertragen, und ihm vier Söhne und fünf Tochter
geboren hatte, starb aus Liebe zu ihm am gebrochnen Herzen während seiner Gefangen¬
schaft. Obgleich die Festungen Cassel, Gießen und Rüsselsheim geschleift und zwei
hundert Stück Kanonen weggeführt worden waren, so übergab doch der tapfere Heinze
von Lüdder wenigstens die Festung Ziegenhain den Feinden nicht. Als freier Reichs¬
fürst, sagte er, habe ihm sein Herr die Veste übergeben, nur diesem werde er sie wieder¬
geben. Philipp lseß ihn nach seiner Rückkehr, um sein Wort zu halten, für kurze
Zeit an dem Thore der Festung an einer goldenen Kette aufhangen und beschenkte ihn
dann damit s-). Sein ältester Sohn Wilhelm hatte unterdessen mit vieler Weisheit und
Mäßigung das gedrückte Hessenlanv regiert. Als des Kurfürsten Moritz evangelisches
Bewußtsein endlich wieder erwacht war, trieb er den Kaiser in schnelle Flucht, und
zwang ihn am 2. August 1552 zum Passauer Vertrag, welcher auch den gefangenen
evangelischen Bundesfürsten endlich die Freiheit gab. Und schon 1555 gewährte der
Augsburger Religionsfriede den Evangelischen nach langem erschöpfendem Kampfe auf
beiden Seiten den Religionsfrieden. So erzeugt stets nur nach langem wüthenden
Kampfe die Erschöpfung beider Parteien aufrichtige Sehnsucht nach Ruhe, und gewährt
*) Volkslied. 1546. S. 380.
**) Des Landgrafen Gefangennahme zu Halle. Des Landgrafen Kustodie. Der Fürsten¬
bund. Philipps Rückkehr. Von H. Künzel. S. 381.
***] Philipps Klagelied. Ein Volkslied. S. 386.
4) Zn Ketten aufhangen. Von A. Kopisch. S. 386.