Kulturgeographie. 203
Bartwuchs, niedriger Stirn, wulstigen Lippen und breiter Nase, sowie eben—
mäßigem, kräftigem Körper, in Afrika, aber auch infolge des Sklavenhandels
in früheren Jahrhunderten in Amerika vertreten.
4. Die Malaien (etwa 45 Mill.), von hell- bis schwarzbrauner Haut—
farbe, schwarzem, lockigem Haupthaar und breiter Nase, sind über das süd—
liche Asien und die Südseeinseln verbreitet.
5. Die Buschmänner und Hottentotten in Südafrika weisen
ledergelbe oder lederbraune Hautfarbe, verfilztes Haupthaar, faltenreiches
Gesicht mit breitem Mund und vollen Lippen, schmal geschlitzten, aber nicht
schiefstehenden Augen auf. Zu dieser Rasse gehören auch die in afrikanischen
Schlupfwinkeln versteckt wohnenden Zwergvölker.
6. Die Indianer sind die Ureinwohner von Amerika. Sie haben
eine gelblichbraune Hautfarbe, schwarzes, straffes Haar, niedrige Stirn, her—
vortretende Nase und Backenknochen.
7. Die Australier auf dem australischen Festlande, mit dunkler, bis—
weilen selbst schwarzer Hautfarbe, schwarzem, straffem Haar, unschönem Körper—
bau und unförmlichem Munde. Ihre Zahl ist sehr zusammengeschmolzen. —
Teils ihnen, teils den Negern ähnlich sind die Papuͤa auf den Philippinen,
Neuguinea und einigen nahegelegenen Inselgruppen.
Außer diesen Hauptrassen gibt es noch manche Volksstämme und Volks—
splitter, die ihrer eigenartigen körperlichen Merkmale wegen keiner Rasse zu—
gezählt werden können. Man betrachtet sie wohl als Rassen-Mischvölker oder auch
als Übergangsgruppen der einzelnen Rassen. Solch einen Volksstamm bilden
die Drävida, die dunkle Urbevölkerung Vorderindiens, und die Papuas.
3. Gliederung nach der Kulturstufe: Der Mensch ist „der Herr
der Erde“, hauptsächlich durch seine geistigen Anlagen, die in der Sprache
ihren Ausdruck finden. Je nach der Lebensweise, d. h. nach dem Maße, in
dem er sich die Natur dienstbar gemacht hat, unterscheidet man a) Sammel—
völker, die kein bleibendes Eigentum besitzen und von dem leben, was der
Augenblick ihnen bietet (Australneger, ferner Jäger- und Fischervölker),
b) Hirtenvölker oder Nomaden, die vom Ertrage ihrer Herden leben,
Häuptlingen oder Stammesältesten (Patriarchen) gehorchen, zuweilen auch
Staaten bilden, und c) ansässige (kultivierse oder zivilisierte) Völker.
Sie haben feste Wohnsitze, beschäfligen sich mit Landwirtschaft, Bergbau,
Industrie, Binnen- und Seehandel und fördern Kunst und Wissenschaft.
Sie haben ein geordnetes Staatswesen, dessen Form eine monar—
chische oder republikanische sein kann.
Die Monarchie kann sein: a) eine Despotie?), in der die Unter—
tanen dem Herrscher gegenüber rechtlos sind (Negerstaaten, Sultanate
Ostafrikas), b) die unumschränkte (absolute) Monarchie, in der der
Herrscher allein die Gesetze gibt, sich ihnen aber auch unterordnet; c) die
beschränkte (verfassungsgemäße) Monarchie, in der durch eine „Ver—
fassung“ (Staatsgrundgesetz) einzelne Stände oder Vertreter des ganzen
Volkes an der Gesetzgebung und Überwachung der Verwaltung teilnehmen.
Die Republik ist demokratisch, wenn das ganze Volk durch ge—
wählte Vertreter die Regierungsgewaält auͤsübt (Schweiz, Union, Frankreich
) Gr. despot-es — Gebieter, im Gegensatz zum Sklaven