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Das VI. Buch, von der Schweitz.
I. Das Rheinthal, Lat. Vallis Rheni, oder Regvsia, ein
Landgen zwischen Appenzell und dem Rheine. Die Einwoh¬
ner sind meisientheils reformirr, und stehen unter den 8- al¬
ten Orten. Darinnen sind:
I. RHEINECK, oder RHYNECK, Lat. Rhyneggum, ei¬
ne wohlbewohnte Stadt mit einem Schlosse.
* 2. ALTSTAEDTEN, Lat. Palaeopolis, ein Stadtgen
am Rhein.
II. Die Doigcey Gams, unter Rheinthal, ein Landgen,
welches dem Canton Schweitz und Glaris gehört. Es ist
kein Ort darinnen merkwürdig.
III. Die Grafschaft Gargans, Lat. Tragt, Sarvnetvm,
unter Gams, sieht unter den 8. alten Orten. Seit 1712.
sind die Einwohner catholisch und reformirt.
I. WALLENSTADT, £at. Wallisilàdtium, Riua villa,
und Statio Rhaetorum, ein Stadtgen an einer See.
*2. 8ARGAN8, Lat. 8aua cala, oder Sarunetum, eine
Stadt und Schloß.
IV. Das Land Gastcr, oder Gastel, Lat. CA8TRA Rhae-
tica , über Sargaus, gehört dem Canton Schweitz und Gla¬
ris. Die Einwohner sind catholisch. Der beste Ort darin¬
nen ist:'
I. UTZNACH, Lat. Vtzenacum, eine gute Stadt.
V. Die Landschaft Thurgau, Lat. Tvrgovia, ganz oben,
deren Einwohner meisientheils reformirt, einige aber catho¬
lisch sind. Sie stehen unter den alten Orte". Zu merken
hat man:
I. ARBON, Lat. Arb or felix, eine gute Stadt an der
Bodensee, und 2. GOTTRIEBEN, Lat. Theophilia, etti
Flecken mit einem Schlosse, gehören dem Bischoffe von
Costnitz.
3, FRAUENFELD, Lat. Frauenfeldum, oder Gynope-
dium, eine Stadt mit einem Schlosse, auf welchem der
Landvoigt residirt.
VI. Die Grafschaft Baden, Lat. Comit. Badensis , zwi¬
schen dem Canton Bern und Zürch am Flusse Aar, gehört seit
17,2. dem Canton Zürch, Bern und Glaris. Die Einwoh¬
ner sind reformirt und catholisch. Zu merken hat man:
i. ZUR*