C. Nordasren.
(Hd. A. Taf. XLIT.)
*
'Verfassung: Ganz Nordasi'en macht einen un¬
mittelbaren Theil des Russischen Reichs aus, und heißt
daher gewöhnlich das Asiatische Rußland. Es
wird von Statthaltern regiert, die eine desto größere
Gewalt haben, je weiter sie vom Sitze der Monarchie
entfernt sind. Die meisten nomadischen Völker, be¬
sonders längs der südlichen Gränze, stehen unter eige¬
nen Häuptern, und in sehr geringer Abhängigkeit von
Rußland.
Lage und Größe: Das Asiatische Ru߬
land begreift weit über j von ganz Asien. Die Lange
erstreckt sich von 56® bis 2080, die Breite von 440 bis
78°* Es stößt im Westen an das Europäische Rußland;
im Süden an die Kaukasische Landenge, in welche es ein¬
greift, :an das Caspische Meer und den See Aral, an
die freye Tartarev, insonderheit an die Lander der Turko-
manen und Kirgisen, und an das Chinesische Reich, na¬
mentlich an die Lander der Soongaren, der Kalkas-
Mongolen und der Tungusen; im Westen an den gros¬
sen Ocean, das nördliche Eismeer und die, beide Meere
verbindende, Cooksstraße; im Norden an das Eismeer.
Der Flächeninhalt betragt über 260,000 Quadrat¬
meilen.
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