Sorge für das Schulwesen. Das Gedeihen des Schulwesens lieg:
unserm Kaiser sehr am Herzen. Er will, daß die Kinder in wahrer Gottes
furcht erzogen werden. Auch ist es sein Wunsch, daß die vaterländische Ge¬
schichte neben ben übrigen Unterrichtsgegenständen eine besondere Pflege finde.
Hochzeitsfeierlichkeiten. Große Freude herrschte im Kaiserhause, als
sich der Kronprinz Wilhelm (am 6. Juni 1905) mit der Herzogin Eeeiliv
von Mecklenburg-Schwerin vermählte. — Unter den Segenswünschen oes
deutschen Volkes feierte das Kaiserpaar (ant 27. Februar 190ü) seine Silber
Hochzeit. An demselben Tage verheiratete sich Prinz Eitel-Friedrich mit
rei: Herzogin. Sophie Charlotte von Oldenburg.
100. Wohlfahrts0estrelmngen unter Wilhelm II. — Are Gesetz¬
gebung.
Sorge für den Arbeiter- und Gewerbestand. Sein besonderes
Augenmerk hat der Kaiser daraus gerichtet, die Wohlfahrt des Arbeiterstandes
zu fordern. Zur Zeit seiner Regierung erschien das bereits unter seinem
kaiserlichen Großvater geplante Invalid en-Versicherungsgesetz. In dem
selben wird verlangt, daß alle Lohnarbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge usw.,
sobald sie jährlich weniger als 2000 Mark verdienen, vom 16. Lebensjahre ab
versichert werden müssen. Die Beiträge zahlt zur Hälfte der Arbeitnehmer und
zur Hälfte der Arbeitgeber. Wer dauernd erwerbsunfähig wird und mindestens
200 Wochen versichert ist, hat Anspruch auf eine Invalidenrente. Wenn
jemand mindestens 100 Marken geklebt hat und dann ununterbrochen
20 Wochen arbeitsunfähig wird, so steht ihm für die Dauer seiner Erwerbs¬
unfähigkeit ebenfalls eine Invalidenrente zu. Wer bereits 70 Jahre alt und
noch arbeitsfähig ist, erhält eine Altersrente; kann er jedoch in diesem
Alter nicht mehr arbeiten, so hat er auf die viel höhere Invalidenrente Anspruch.
Ein Arbeiterschutzgcsetz kam unter Wilhelm II. im Reichstage zu-
j ande. Es besagt, daß Frauen und Kinder nicht übermäßig zur Arbeit heran-
(•ezogen werden dürfen. Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern ist an Sonn- und
Feiertagen die nötige Ruhezeit zu gewähren. Auch haben die Arbeitgeber da¬
für zu sorgen, daß die Arbeiter gegen Gefahr für Leben, Gesundheit und
Sittlichkeit geschützt werden. Der Arbeiter macht sich straffällig, wenn er rechts¬
widrig die Arbeit einstellt und den Kontrast bricht.
Das Bürgerliche Gesetzbuch. Bis zum Jahre 1900 galten nicht in
allen Teilen unseres Vaterlandes dieselben Gesetze. Schon seit der Zeit
Wilhelms I. hatte man daran gearbeitet, um bei uns das Wort wahr zu
machen: „Eiu Reich, ein Recht." Zur Zeit Wilhelms ü. wurde dieses Ziel
erreicht, als (1896) im Reichstage das Bürgerliche Gesetzbuch fertig
gestellt wurde, das von 1900 ab allgemeine Geltung hat.
101. Die Kaiserin Auguste Viktoria.
Erste Jugendzeit. Unsere Kaiserin Auguste Viktoria ist am
22. Oktober 1858 auf Schloß Dolzig*) geboren, wo sie auch ihre erste Kindheit
verlebte. Später wohnte sie mit den Eltern auf Schloß Primkenan**) und
wurde mit ihrer jüngeren Schwester gemeinsam erzogen und eingesegnet. Als
die Prinzessin vor dem Altar stand, um unter die erwachsenen Glieder der
christlichen Gemeinde aufgenommen zu werden, bewunderten alle die vortreff
*) Im Kreise Sorau (Reg.-Bez. Frankfurt).
**) Bei Sprottau in Schlesien.