Full text: [Teil 3 = (6. bis 8. Schuljahr)] (Teil 3 = (6. bis 8. Schuljahr))

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noch notwendigen so gelegt, daß der Verkehr wieder freigegeben werden kann. 
Einzelne Löschznge rücken ab; doch noch bis zum Morgengrauen ziehen sich 
bei Fackelschein die Aufräumungsarbeiten hin, bis die Sicherheit vorhanden ist, 
daß kein Funke mehr nachglimmen kann. Mesmer. Me Woche.) 
Vorsicht im Umgänge mit Feuer und Licht. 
1. Man darf niemals Petroleum oder Spiritus in eine Flamme, 
auf glühende Kohlen oder auf andre stark erhitzte Gegenstände gießen. 
2. Die Petroleumlampe soll stets am Tage gereinigt und mit Petroleum 
gefüllt werden. Niemals darf man in eine brennende Lampe Öl nachgießen. 
3. Es ist gefährlich, beim Auslöschen der Lampe von oben in den 
Zylinder zu blasen, da bei nicht dicht schließendem Dochte die Flamme 
sehr leicht in den Ölbehälter schlagen und dadurch die Lampe zum Explo¬ 
dieren bringen kann. Man schraube den Docht etwas herunter und blase 
dann von der Seite her und in kurzen Stößen. 
4. Das Reinigen von Kleidungsstücken mit Benzin und das Um¬ 
gießen von Benzin in ein andres Gefäß darf niemals in der Nähe einer 
offenen Flamme geschehen. 
6. Ist Petroleum zufällig in Brand geraten, so muß man das 
Feuer durch feuchte Tücher, Teppiche, Kleidungsstücke usw. oder durch 
Auflegen von Sand oder Asche zu ersticken suchen. Wasser würde das 
Feuer nicht nur nicht löschen, sondern noch verbreiten. In Brand ge¬ 
ratener Spiritus kann dagegen mit Wasser gelöscht werden. 
6. Nimmt man in einem Raume Gasgeruch wahr, so hüte man sich, 
diesen Raum mit einem offenen Lichte zu betreten. Man sperre die Haupt¬ 
leitung ab und erstatte bei der Polizei oder Feuerwehr Anzeige. Auch 
kann man versuchen, die Türen und Fenster des betreffenden Raumes 
zu öffnen, hüte sich aber, die verdorbene Luft einzuatmen. 
Erlaß der Ägl. Regierung ;u Oppeln. 
59. Verhängnisvolle Wartezeit. 
1. „Punkt 5 Uhr 20 Minuten wird der Hofzug zur Ab¬ 
reise Seiner Majestät des Kaisers bereit stehen“, sagte der 
Stationsvorstand von Mürzzuschlag auf der weltberühmten Semmering¬ 
bahn zum Hofbeamten, der den kaiserlichen Befehl zur Abreise auf 
heute nachmittag überbracht hatte. 
Die Anberaumung der Abfahrt des kaiserlichen Sonderzuges nach 
Wien muß sorgsam erwogen werden; denn heute ist Sonntag, und 
zwar ein sonnenheller Sommertag, also ein Ausflugstag für die luft- 
bedürftigen Wiener, die in dichten Scharen gleich Heuschrecken den 
Semmering überfallen und mittels zahlreicher Sonderzüge wieder gegen 
Abend heimbefördert werden wollen. Des weiteren ist gerade heute ein
	        
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