Full text: Die Neuzeit (Bd. 3, [Schülerband])

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auf den in den Naturwissenschaften gelegt. Auch im Französischen und Italienischen 
wurde er tüchtig geschult, und in beiden Sprachen brachte er es zu der wünschens- 
werten Fertigkeit. Während sein Eigensinn, über den seine Mutter vielfach klagte, 
den Lehrern hindernd in den Weg trat, erleichterte ihnen wieder seine große Be- 
gabung ihre Aufgabe. Als Mitregent unternahm Josef II. häufig Reisen, auf denen er 
die Lage seiner Untertanen und die Verhältnisse anderer Länder genau kennen lernte. 
{Josef II. 1780—1790. Seine Keformen.] Josef II. hatte an 
Preußen ersehen, welche Kräfte ein Staat entfalten kann, wenn seine 
Verwaltung einheitlich georänet ist und in der Hand des Monarchen 
ruht. Dies suchte er nun bezüglich Österreichs dadurch zu erreichen, 
daß er den Verwaltangs- und Gerichtsorganismus, den Maria Theresia 
in den deutsch-böhmischen Ländern begründet oder vorbereitet hatte, 
auch auf die ungarischen Länder ausdehnen wollte. Die deutsche 
Sprache sollte die alleinige Amtssprache sein und so allmählich eine 
Verschmelzung der verschiedenen Völker Österreichs angebahnt werden. 
Alle Hindernisse, namentlich aber die ständischen Verfassungen, soweit 
sie sich der Durchführung seines Planes entgegenstellten, suchte er zu 
beseitigen. Gleichzeitig erließ er eine Anzahl von Verordnungen, um 
die Wohlfahrt seiner Völker zu fördern. Dahin gehörte vor allem die 
allmähliche (1781—1785) Aufhebung der Leibeigenschaft, die 
Beschränkung der Rechte der Gutsbesitzer, die Erteilung 
bürgerlicher Rechte an die Juden u. s. w. Von hervorragender Wichtig 
keit waren seine kirchlichen Reformen. Durch das Toleranzpatent 
(1781) gestattete er den Lutheranern und Calvinisten überall die freie 1781 
Ausübung ihres Glaubens, der „dominanten“ katholischen Kirche verblieb 
der Vorzug öffentlicher Glaubensübung. Dann hob er eine be- 
deutende Anzahl von Klöstern auf, und zwar jene, welche nicht der 
Wissenschaft, Krankenpflege oder Seelsorge dienten (1770 gab es 2163, 
1786 nur 1425 Klöster), und schuf aus ihren Gütern den Religions- 
fond; er beschränkte die Rechte der Geistlichkeit und erschwerte den 
Verkehr derselben mit Rom noch mehr, als dies bereits seine Mutter 
getan hatte. Von seinen kirchlichen Reformen vermochte ihn selbst der 
Besuch des Papstes Pius VI. in Wien (1782) nicht abzubringen, denn er 1782 
fuhr nicht nur in der Aufhebung der Klöster fort, sondern suchte auch durch 
Begründung der sogenannten „Generalseminarien“ die Erziehung des 
Klerus den Bischöfen zu entwinden und dem Staatsinteresse unterzuordnen. 
Gewerbe und Industrie beförderte der Kaiser durch die Be- 
günstigung der Einwanderung gewerbfleißiger Leute und durch das 
Verbot der Einfuhr von Industrieerzeugnissen. 
Im Justizwesen wurden Verbesserungen vorgenommen, Der 
Kaiser ließ ein neues Strafgesetz ausarbeiten, in welchem die Todes- 
strafe nur für öffentlichen Aufruhr festgesetzt war.
	        
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