Fünftes Kap. Die Zeiten Philipp'S II. u. HI.
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Freistaates, kann gleichwohl der lczten an Großartigkeit der wirkenden Kräfte,
wie der Folgen kaum verglichen werden. Dort war die Befreiung das schnell
vollbrachte Werk des kaum zweifelhaften Kampfes verständiger Mäuncrkraft und
vaterländifcher Begeisterung gegen ritterlichen llcbermuth und schlecht geführte
kucchtische Waffen. Das durch seine Lage, wie durch Abhärtung starke Berg¬
volk bedurfte mir eines kräftigen Entschlusses, um das Joch des damals noch
schwachen Oestreich abzuschütteln; ein paar herzhafte Schläge auf die unbe¬
hilfliche gepanzerte Nitterschaar, auf die schwer zusammengebrachten, noch schwerer
zu erhaltenden Rotten der Dienstmannen — und der Feind mußte ablassen
vom ungleichen Kampfe. Der Schweizer!ricg gegen Oestreich weiß nur
von Siegen, Nichts von Unfällen. Ganz anders die Niederländer.
Gegen den weitgebietenden, von Gewaltigen gefürchteten, ganz Europa die
Unterjochung drohenden Philipp, welchem die Hilfsquellen dreier Welttheile
zu Gebote standen, gegen die durch Waffen, Disciplin und Siegesgewohnheit
furchtbarsten Heere, gegen die trefflichsten Kriegshäuptcr der Zeit, zugleich
gegen die feinste, ränkcvollste Staatskunst und gegen das Schrecken blutiger
Gerichte hatten sie zu stehen und zu siegen — gebeugt schon gleich anfangs
durch die traurigsten Unfälle und während des unerhört langen Kampfes mehr
als einmal am Rande des Verderbens, ohne anderes Rettungsmittel, als die
Kraft der Verzweiflung. Wahrlich! dieser Kampf ist einzig in der Welt¬
geschichte; und ob an einzelnen hervorstehenden Partien minder reich, als
die Schlachten der Eidgenossen oder auch des alten Griechenlands
Hcldcnkricge gegen die Perser, dennoch als Ganzes betrachtet weit erschüt¬
ternder und erhebender selbst, als diese.
8- 4. Verfassung und Zustand vor und unter Karl V.
Die sicbcnzehn Provinzen derNieder lande — in ihrer Haupt¬
maste jedoch das schöne burguirdische Erbe, doch von Karl V. noch ver¬
mehrt durch Kauf und Eroberung —, so wie dieser Monarch sie an Phi¬
lipp, seinen Sohn übertrug, bildeten in ihrer Vereinigung einen übcrhcrrlichcn
und durch die edelste Eigenthümlichkeit höchst interessanten Staat. In keinem
Lande der damaligen Welt nämlich ward auf glänzendere Weife kund, was
bürgerliche Freiheit und, crmnntert durch diese, der m c n sch l i ch c
Fleiß vermag. Diese Länder, zum größten Theile den wüthenden Mceres-
wogen oder den llcbcrschwemmungcn der großen Ströme, deren Mündungen
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