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kratisch, ebenso Elis. Es gelang zwar den Lakedämoniern, die
Argiver und Tegeaten und darauf andere Arkadier zu schlagen,
aber die Argiver zerstörten die mit Sparta verbündeten Städte
Tiryns und Mykene. Die durch Pausanias geschürte Unzufrieden¬
heit der Heloten hatten die rücksichtslosen Strafmassregeln der
Ephoren nur noch gesteigert, und, als ein furchtbares Erdbeben
im Hochsommer 464 die Stadt Sparta zum grössten Teil zerstört
und viele Spartiaten getötet hatte, erhoben die Heloten, haupt¬
sächlich in Messenien, einen gewaltigen Aufstand. In diesem
dritten messenischen Krieg (464—455) siegten die Spar¬
taner zwar rasch in offenem Felde, konnten aber, im Belage¬
rungskrieg von jeher unerfahren, das Hauptbollwerk derMessenier,
Ithome, nicht nehmen. So wandten sie sich, auch auf Grund
der noch bestehenden hellenischen Eidgenossenschaft, an Athen
um Hilfe, obwohl sie vor dem Erdbeben den Thasiern, die
durch die Versuche der Athener, sich im gegenüberliegenden
Festland festzusetzen, in ihren Einkünften aus Handel und
Bergwerken bedroht, abfielen, versprochen hatten, einen Ein¬
fall in Attika zu machen. In Athen trat der von jeher sparta-
freundliche Kimon, der Thasos im dritten Jahre niedergeworfen
hatte, für das Gesuch der Spartaner ein: „man dürfe nicht zu¬
geben , dass Hellas lahm werde und die Stadt ohne Neben¬
ross am Joche ziehe“. Trotz lebhaften Widerspruchs, besonders
des Führers der demokratischen Partei Ephialtes, wurde Kimon
mit 4000 Hopliten abgesandt, aber der, auch nach An¬
kunft des athenischen Hilfsheeres, langsame Fortschritt der Be¬
lagerung und das Misstrauen gegen die demokratischen Athener
bestimmte die Lakedämonier, von allen Bundesgenossen die
Athener allein zu entlassen.
Dies verschaffte in Athen der demokratischen Partei das
entschiedene Uebergewicht. Dem Areopag, der nach Ari¬
stoteles seit 480 thatsächlich im Staatsleben eine ausschlaggebende
Stellung eingenommen hatte, aber schon infolge der Erlösung
der Archontenstellen an Ansehen seiner Mitglieder immer mehr
einblisste, wurden durch eine Reihe von Gesetzen die poli¬
tische Macht gewährenden Befugnisse entzogen und
teils den Volksgerichten (wohl im allgemeinen die Anklagen wegen
Gottlosigkeit), teils dem Rat der Fünfhundert (u. a. wohl die
Prüfung der gewählten Beamten [doxc/xaoia], die Aufsicht über die
Beamten und jetzt die gesamte Finanz Verwaltung), teils der Volks¬
versammlung (u. a. jetzt alle Meldeklagen wegen Hochverrats)
zugewiesen (462). Dem Areopag blieben die Blutgerichtsbarkeit
und mit der Religion zusammenhängende Verwaltungsbefugnisse
von geringem Belang, wie die Aufsicht über die heiligen Oelbäume.