chen ein Jahr lang einzuziehen, und auf die Anwesenheit 
des Königs oder eines Stellvertreters bei Bischofs¬ 
wahlen, indem er das ausschliessliche Wahlrecht der Dom¬ 
kapitel anerkannte und die Entscheidung zwiespältiger 
Wahlen der Kurie überliess; auch erkannte er ohne 
Zustimmung der Fürsten die Zugehörigkeit von Tuscien, 
Romagna, Spoleto, Ancona und der Mathildischen 
Lande zum Kirchenstaat an. Obwohl er diese Gebiete trotz¬ 
dem wieder ans Reich zog, krönte ihn Innocenz Oktober 1209 
zum Kaiser. Aber als er 1210, unter dem Einfluss eines 
der früheren deutschen Vögte Heinrichs VI., s i c h a n d i e E r o b e- 
rung Unteritaliens machte, bannte ihn der Papst, 
um die Rechte seines Mündels Friedrich und das Papsttum vor 
einer Vereinigung „Siciliens“ mit Deutschland zu wahren; und da 
er hartnäckig blieb, wurde er Frühjahr 1211 feierlich exkommu¬ 
niziert. Nach Eroberung Unteritaliens im Begriff, nach Sicilien 
überzusetzen, wurde Otto Ende 1211 durch Erhebung einer 
feindseligen Partei in Deutschland, zum grossen Teile 
ein Werk französischer und päpstlicher Bearbeitung, genötigt 
nach Deutschland zurückzukehren. Rasch warf er 
manche seiner Gegner nieder, aber als seine Gemahlin Beatrix 
nach halbjähriger Ehe starb, verliessen die Schwaben und Bayern 
sein Lager, und als der „Pfaffenkönig“ Friedrich dem Rufe der 
Otto feindseligen deutschen Fürsten folgte und Herbst 1212 in 
Deutschland erschien, fiel ihm rasch der Süden zu. Friedrich, 
seit 1208 selbständiger Regent seines Reichs, hatte seinen ein¬ 
jährigen Sohn Heinrich zum König wählen lassen und dem Papst 
feierlich für „Sicilien“ die „Mannschaft“ geleistet. 1212 wurde 
Friedrich zum deutschen König gewählt und gekrönt. Juli 1213 
machte er in einer von den Fürsten genehmigten Urkunde zu 
Eger der Kurie an Territorien noch weitergehende 
Zugeständnisse, als Otto i. J. 1209, verzichtete ebenfalls 
auf die Rechte desKönigtums bei stritt igen Bisch of s- 
wählen und gestattete unbedingt die Berufung an 
den römischen Stuhl in allen Kirche und Geistliche betreten¬ 
den Streitfragen. Die Entscheidung zwischen Otto und Fried¬ 
rich brachte ohne Friedrichs Beteiligung die Schlacht von 
Bouvines 1214, in der Otto und mit ihm verbündete nieder¬ 
ländische Fürsten von dem seit 1212 mit Friedrich verbün¬ 
deten PhilippAugust, dank dem Eingreifen seiner städtischen 
Milizen, geschlagen wurden. Jetzt wuchs der Anhang Fried¬ 
richs auch im Norden rasch; die Hilfe des dänischen Königs 
Waldemar gewann er sich, indem er ihm alle früheren Reichs¬ 
lande jenseits der Elbe und Eide abtrat. Juli 1215 zum
	        
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