ein, das in der Polemik gegen römische Lehre und Praxis 
schärfer und entschiedener gehalten war, dagegen in der Abend¬ 
mahlslehre zwischen Luthers und Zwinglis Lehre vermittelte. 
Die von zwanzig altgläubigen Theologen, hauptsächlich aber 
von Eck verfasste Confutatio, ursprünglich eine leidenschaft¬ 
liche Anklageschrift gegen alle evangelische Lehren, wurde auf 
Verlangen des Kaisers in eine kaiserliche Widerlegung des Be¬ 
kenntnisses umgearbeitet und so 3. August vorgelesen, wobei 
der Kaiser erklären liess, wenn die Protestanten nicht zum Ge¬ 
horsam gegen die Kirche zurückkehren, so werde er als „Vogt 
und Beschirmer“ der katholischen Kirche handeln. Die Pro¬ 
testierenden weigerten sich, der Confutatio sich zu 
unterwerfen. Der Landgraf Philipp verliess G. August den 
Reichstag. Die weitgehende Nachgiebigkeit, die Melanchthon, 
wie schon früher in Privatberedungen, so seit Mitte August in 
Ausgleichsverhandlungen eines Ausschusses von Fürsten, Juristen 
und Theologen zeigte (schliesslich verlangte er nur noch Ge¬ 
stattung der Priesterehe und des Laienkelchs), wurde durch 
festere Haltung der Fürsten und Städte, in entscheidender Weise 
durch die Willensmeinung des sächsischen Kurfürsten, wirkungs¬ 
los gemacht, die Luthers von Koburg aus eingetroffenes Gut¬ 
achten bestimmte. Karl hätte nun gerne Gewalt gebraucht, 
aber, von der vorgerückten Jahreszeit abgesehen, hatte er keine 
Truppen zur Hand und kein Geld. Die meisten der alt¬ 
gläubigen Stände befürchteten als Folge einer Niederwerfung 
der „abgewichenen“ Reichstände eine Gefährdung der deutschen 
„Libertät“, sowie angesichts des Widerwillens des Papstes gegen 
ein Konzil endgültiges Scheitern aller kirchlichen Reformforde¬ 
rungen, und nur wenige, darunter Joachim v. Brandenburg, 
erklärten sich für einen Krieg. Auch hatte Karl mit 
der Feindseligkeit Frankreichs und Englands, mit einem neuen 
Angriff der Türken und der Bedrängnis Ferdinands durch 
Zäpolya zu rechnen. Einen 22. September vorgelegten Ab¬ 
schied, der den „Abgewichenen“ bis 15. April Bedenkzeit liess, 
wiesen Tags darauf die evangelischen Fürsten ab, und Kurfürst 
Johann reiste ab. Karl hatte sich standhaft geweigert, Me- 
lanchthons Apologie entgegenzunehmen. Der endgül¬ 
tige Reichsabschied 15. Oktober bis 19. November ver¬ 
langte Handhabung des Wormser Edikts und spä¬ 
testens bis 15. April 1531 vollständige und unbe¬ 
dingte Rückkehr zum alten Glauben und zur alten 
Kirche. Der Reichsfiskal wurde angewiesen, beim Reichs¬ 
kammergericht Klagen wegen Einziehung von Klöstern und 
Stiftern und wegen Entziehung geistlicher Einkünfte zu be-
	        
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