1470-1486) erließ die Dispositio Achillea (1473) das Hausgesetz der
Hohenzollern, worin er bestimmte, daß he Mark ungeteilt an den ältesten (1473).
Sohn übergehen, ein zweiter und dritter Sohn steh m die staukischen Fürsten¬
tümer teilen sollten. — Ihm folgte sein Sohn Joh ann Cicero, 1486-1499)
diesem Joachim I. (Nestor, 1499—1535). Em entschiedener Gegner der
Reformation, konnte er doch nicht hindern, daß sich die Lehre Luthers m
seinen Landen heimlich ausbreitete. Er vereinbarte durch den Vertrag von Erbvertrag
Grimnitz (1529) mit den Herzögen von Pommern, daß dte branden-^
burqischen Kurfürsten die Mitbelehnung mit Pommern erhalten und nach dem
Aussterben der Herzöge ihre Nachfolger werden sollten. Entgegen den Ze-
Brandenburg 1417,
stimmnnaen der Dispositio Achillea hatte Joachim I. die Mark zwischen seine
beiden Söhne Kurfürst Joachim II. (Hektor, 1535—1571) und Markgraf
Johann (Hans von Küstrin) geteilt. Beide Brüder führten he
mation (1539) in ihren Landen ein. Im Jahre 1537 kam zwischen
Joachim II. und den piastischen Herzögen von Liegnitz Brieg und Wohlauf«mw
ein Erbvertrag zustande. Danach sollten bei dem Aussterben der Plasten $rieg unb
die genannten Länder an die Markgrafen von Brandenburg fallen, bei deren w<m
Aussterben aber die Herzöge einige Gebietsteile in der Mark erhalten. Auch
erlangte Joachim vom Könige von Polen die Mitbelehnung mit dem HerM^
tum Preußen. — Johann Georg (1571—1598) vereinigte, da Mark¬
graf Hans kinderlos gestorben war, wieder die ganze Mark. — Sem Sohn
Joachim Friedrich (1598—1608) übernahm für den geisteskranken Her-
zog Albrecht Friedrich die Regierung in Preußen. — Johann Sigis-