Full text: Das Altertum bis zum Tode des Augustus (Bd. 1)

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100000 As 5 war kein bedeutendes Vermögen, ungefähr 100 
attische Minen = 6900 Mk., also das Vermögen der letzten Klasse 
ca. 860 Mk. 
Außerhalb der Klassen, deren Mitglieder den Namen locupletes 
oder assidui führten, standen: 
1. 18 Centurien der Ritter (equites). Die Ritter erhielten zur 
Anschaffung und zum Unterhalt eines Streitrosses vom Staate einen 
Beitrag, welcher durch eine Steuer reicher Witwen und Waisen auf- 
gebracht wurde. 
2. Die 2 Centurien der Kriegszimmerleute und Schmiede (fabri 
tignarii et aerarii) und 2 Centurien der Hornisten und Pfeifer (cor- 
nicines et tibicines). 
3. 1 Centnrie der Capite censi. Diese standen unter dem Censns 
der letzten Klasse und hatten ihren Namen daher, daß in den Bürger- 
listen bei ihnen nur der Hausname (caput), nicht das Vermögen ange¬ 
geben war. Von ihnen unterschied man später die Proletarii, welche 
noch die Mittel hatten, ihre Kinder (proles) zn ernähren. 
So ergibt sich eine Zahl von 193 Centurien. Der Zweck der 
Servianischen Verfassung war ein dreifacher: 
1. Der militärische Zweck war ursprünglich bei der Bürger- 
einteilung vorherrschend. Schon das Wort classis, der altertümliche 
Ausdruck für das Heer, deutet darauf hin. Daher fanden auch die 
Centuriatcomitien außerhalb der Stadtmauern (extra pomoerium) 
statt auf dem militärischen Übungsplatze, dem Campus Martius; denn 
nach altem Brauch durfte das Heer nicht innerhalb der Stadtmauer 
versammelt werden. Die Centurien jeder Klasse zerfielen in zwei Hälften, 
die Juniores, deren Mitglieder 17 bis 45 Jahre zählten und im Felde 
dienten, und die über 45 Jahre alten Seniores, welche die Stadt ver- 
teidigen mußten. Auch die Bewaffnung der einzelnen Klassen war ver- 
schieden; die Mitglieder der ersten Klasse hatten die vollständige Be- 
wasfnung eines Schwerbewaffneten, Brustpanzer. Rundschild, Beinschienen, 
Schwert und Lanze; die der zweiten hatten keinen Brustpanzer, aber 
einen langen, hölzernen, mit Leder überzogenen Schild. Der dritten 
i Der alte As betrug nach Hultsch, ©riech, und röm. Metrologie, 1862, 
S. 196 47 Pfennig. Der Censussatz ist aber von den späteren Geschichtschreibern 
nach dem leichteren As ihrer Zeit berechnet, welcher nur den sechsten Teil des schweren 
As betrug. Ursprünglich waren die Vermögenssätze nach dem Ackermaße (1 iugerum 
---- 0,25 Hektar) und nicht nach dem Geldwerte bemessen.
	        
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