dem Bunde an. Mailand wurde durch den von den Schweizer Söld¬
nern 1513 erfochtenen Sieg hei Novara gewonnen und an Maximi- -
lian Sforza gegeben, doch verlor die Liga durch den Tod des krie¬
gerischen Papstes Julius II (1513, es folgt der Mediceer Leo X)
ihren Halt, ihre Glieder schlofsen einzeln mit Frankreich Frieden.
4. Franz I v. Frankreich (seit 1515) verband sich mit
Genua und Venedig zu Mailands Wiedereroberung, wogegen sich
der Kaiser, der Papst, Ferdinand der Katholische und die Schwei¬
zer mit Maximilian Sforza einten. Doch der von jenem bei
Marignano 1515 erfochtne Sieg verschaffte ihm Mailands Be¬
sitz. Die Schweizer schlofsen mit ihm 1516 den ewigen
Frieden, welcher dem König von Frankreich gestattete, gegen
Zahlung von Jahrgeldern ungehindert Werbungen in den Schwei¬
zer Landen anzustellen; und nach dem Abfall der übrigen Ver¬
bündeten trat auch Kaiser Maximilian dem von seinem Enkel
Karl von Spanien geschlofsnen Frieden zu Noyon bei, indem
er Franz I die Belehnung mit Mailand versprach.
Das deutsche Reich, unter Maximilian I.
§ 6. Maximilian I (1493—1519), 'der letzte Ritter', wel¬
cher 1508 den Titel 'römischer Kaiser' annahm und ohne Krö¬
nung vom Papst bestätigt erhielt, konnte an den italienischen
Verwickelungen nicht wirksam Anteil nehmen, weil das Ver¬
langen der Reichsstände, Friede und Ordnung im Reiche zu
befestigen, seiner Kriegslust entgegentrat. 1495 wurde auf dem
Reichstage zu Worms 1) ein ewiger Landfriede errichtet,
2) das Reichskammergericht zur Entscheidung von Streitig¬
keiten unter den Reichsständen und als oberste Appellations¬
instanz in Frankfurt a. M. eingesetzt (1530 Speier, 1689 Wetz¬
lar), 3) eine allgemeine Reichssteuer, der gemeine Pfennig,
ausgeschrieben. Doch konnte die regelmässige Zahlung der Steuer
nicht erzwungen werden, und die Fehdelust der Reichsritter
(Götz von Berlichingen gegen den Bischof von Bamberg, Franz
von Sickingen gegen Worms) veranlasste noch manche Klage
(Verbündungen der hart gedrückten Bauern: der Bundschuh im
Elsafs, der arme Conrad in Württemberg). Der Beschlufs des
Reichstages von 1500, dafs ein permanenter Ausschufs des Reichs¬
tages als Reichsregiment dem Kaiser zur Seite stehen solle,
suchte an Stelle der kaiserlichen Regierung die der Reichsstände
zu setzen. 1512 auf dem Reichstage zu Cöln wurde das Reich
in 10 Kreise eingeteilt: der östreichische, schwäbische,
bairische, fränkische (Würzburg, Bamberg; Ansbach, Baireuth),
oberrheinische (Lothringen und Hessen), kurrheinische, nieder¬
rheinisch-westfälische (Lüttich, Münster, Osnabrück; Cleve, Jülich,
Berg), burgundische, obersächsische (Sachsen, Brandenburg, Pom¬
mern), niedersächsische (Magdeburg, Bremen; Braunschweig, Lüne¬
burg, Holstein, Meklenburg). An der Spitze jedes Kreises stand