Full text: Geschichtsauszug für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten

Vorwort. 
Eine Verfügung des Königl. Prenß. Ministeriums der geist¬ 
lichen 2C. Angelegenheiten vom 28. April 1857 bestimmt, daß der 
Unterricht in der Geschichte und Geographie sich in allen Klassen der 
Gymnasien an ein Lehrbuch oder Tabelle» anschließen soll?) Die 
erläuternden Bemerkungen zu derUnterrichts-und Prüfungs-Ordnung 
der Real- und der höheren Bürgerschulen vom 6. Okt. 1859 nehmen 
auf vorstehende Verfügung Bezug und machen sie auch für die Real- 
und höheren Bürgerschulen geltend?) Darin sind auch wohl alle 
Lehrer der Geschichte einig, daß die Schüler irgend ein Hilfsmittel in 
den Händen haben müssen; ob aber ein Lehrbuch oder Tabellen, 
darüber gehen die Ansichten auseinander. Für Tabellen spricht be¬ 
sonders der Umstand, daß das chronologische Material durch eine 
tabellarische Übersicht sich am besten dem Gedächtnisse einprägt; für 
ein Lehrbuch, daß der Schüler auch stets den geschichtlichen und sach¬ 
lichen Zusammenhang der Thatsachen vor Augen habe. Neuerdiugs 
hat man daher gewiß sehr zweckmäßig versucht, die Form der Tabellen 
mit der eines geschichtlichen Handbuches zu verbinden, so namentlich 
Plötz in seinem „Auszug aus der alten, mittleren und neueren Ge¬ 
schichte" und Stein in seinen „Geschichts-Tabellen in übersichtlicher 
Anordnung für die mittleren und oberen Klassen höherer Schulen." 
Allein Plötz hat sein Buch bloß für die obern Klassen gearbeitet; für 
die untern Klassen hat er nur eine kurze chronologische Zusammen¬ 
stellung unter dein Titel Hauptdaten der allgemeinen Welt¬ 
geschichte herausgegeben. Stein hat zwar sein Buch für die mitt¬ 
leren nnd oberen Klassen bestimmt, und das, was in den oberen 
Klassen gelernt werden soll, durch kleineren Druck bemerkbar gemacht; 
1) Wiese, Verordnungen und Gesetze I, S. 108. 
2) Wiese, a. a. D. I, S. 117.
	        
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