Vorbemerkung
(zur sechsten Huflage).
Die wissenschaftlichen und methodischen Anforderungen, die unsere
Zeit an Lehrbücher für den Geschichtsunterricht stellt, nötigten die Verlags¬
buchhandlung, 3. T. Hrtdräs Grundritz der Geschichte für höhere Schulen
durch Professor Dr. Endemann in Kassel und Gymnasialdirektor Professor
Dr. Stutzer in Görlitz einer gründlichen Neubearbeitung unterziehen
zu lassen. Im Anschluß an diese Neubearbeitung und mit sorgfältiger
Beachtung der besonderen Forderungen, die für den Geschichtsunterricht
der weiblichen Jugend in Betracht kommen, ist nunmehr auch eine Neu-
bearbeitung des seinerzeit aus Hndräs „Grundritz" hervorgegangenen
Lehrbuchs der Geschichte für höhere Mädchenschulen und
Lehrerinnenbildungsanstalten durch den Direktor der höheren
Mädchenschule zu Marburg Dr. Richard Seehautzen vorgenommen
worden.
Ruch diese Neubearbeitung ist mit besonderer Sorgfalt vollzogen, vor
dem endgültigen Drucke wurden Probedrucke angefertigt, nach denen in
mehreren Anstalten probeweise unterrichtet wurde; auch wurden
Gutachten tüchtiger Historiker und erfahrener Lehrer und Lehrerinnen
erbeten und sorgsam berücksichtigt. Das Ergebnis all dieser Bemühungen
liegt nunmehr vor.
Ist die Neubearbeitung auch eingreifend gewesen, so sind doch die
Grundzüge des Buches gewahrt, und das vorliegende Lehrbuch ist deshalb
im Sinne der preußischen Ministerialverordnung vom 30. (Oktober 1903
als eine neue Huflage des früheren Buches zu betrachten.
Die Grundsätze, nach denen bei der Neubearbeitung verfahren wurde,
sind folgende:
1. BeiderHuswahIdesStoffes wurde die nötige Beschränkung
erstrebt. Der vaterländischen Geschichte wurde die ihr gebührende Stellung
eingeräumt, von der Geschichte anderer Völker so viel herangezogen, als für
Schülerinnen der in Betracht kommenden Anstalten nach langjähriger Er¬
fahrung und sorgfältiger Erwägung notwendig ist. Die führenden
Personen, besonders solche, die als Vorbilder erziehliche Bedeutung
haben, wurden genügend berücksichtigt- aber auch die wirtschaftliche
und geistige Tätigkeit der Völker kam durch Vorführung der
Kulturzustände der verschiedenen Zeiten zu ihrem Recht. Selbstverständlich