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Werden 9 Untergaue genannt, die wohl ans den alten Hundert
schäften gebildet wurden und an deren Spitze eigene Grafen stan¬
den. Erphesfnrt lag im Ostgan.
Auch in dieser Zeit dauerte der Kampf zwischen den Deutschen
und Slawen fort. Auf deutscher Seite wurde er von dem Adel
Thüringens, Sachsens und Frankens geführt, jedoch ohne großen
Erfolg. Erst durch das Eingreifen der neuerstarkten Königsgewalt
wurde dem erobernden Vordringen der Slawen ein Ziel gesetzt
und altgermanischer Boden den Deutschen zurückgewonnen.
Von besonderer Bedeutung für Thüringen ist Karl der Große.
„Wie in anderen Teilen seines Reiches hat Karl auch in Thürin¬
gen das alte Volksrecht aufzeichnen lassen. Vermutlich aus dem
Reichstage zu Aachen (802) ist die lex Angliorum et Werinorum
hoc est Thuringorum (f. S. 15) veröffentlicht worden. Sie ent¬
hält in 61 Paragraphen das Straf- und Erbrecht, und die Gel
tung der darin niedergelegten Rechtsgrundsatze reicht jedenfalls in
die heidnische Zeit zurück. Wir finden wie bei den Sachsen drei
Stände, den Adaling, den Friling und den Knecht, aber etwas
anders gegeneinander gestellt: der Edle hat das dreifache Wergeld
(Manngeld) des Freien (in Sachsen das sechsfache), der Knecht
aber nur 3/20 (in Sachsen l/2). Leibesstrasen scheinen unbekannt,
zur Reinigung dienen Schwur mit Zeugen und für gewisse Fälle
der Zweikampf." Unter Karls Regierung geschah in Thüringen
die Markensetzung, d. H. die Einteilung des Landes in Husen
(eine Hufe hatte 30 Acker) und die Inanspruchnahme eines Tei¬
les der Ländereien für den König als sogenanntes Königsgut.
Nachdem dann Karl in dreißigjährigem Kampfe die Sachsen
mit den Franken unter dem Zeichen des Kreuzes zu einem Volke
vereinigt hatte, richtete er seine Aufmerksamkeit auf den Schutz
der Ostgrenze des Reiches. 805 kämpften seine Heere glücklich
gegen die böhmischen Slawen, und ein Jahr später zog sein Sohn
abermals zum Kampfe aus, aber diesmal gegen die Sorben. Bei
dem thüringischen Waladala, vielleicht dem heutigen Wallbausen,
sammelten sich die Heere. Der König der Sorben, Milito, wurde
erschlagen, und andere sorbische Fürsten mußten Karl Gehorsam
versprechen und Geiseln stellen. Um aber in Zukunst gegen etwaige
neue Einfülle gesichert zu sein, wurden zwei seste Plätze errichtet,
der eine an der mittleren Elbe, Magdeburg gegenüber, und der
andere an der Saale in der Nähe von Halle. Die Saale galt
fortan als Grenze zwischen den Thüringern und Sorben, und Karl
setzte bestimmte Orte fest, bis zu welchen die Kaufleute von Deutsch¬
land aus in die den Slawen benachbarten Gebiete mit ihren Waren
reisen dursten. Durch diese Bestimmung, eine „Polizeiverfügung",
suchte er zu verhindern, daß seine Feinde von Deutschland aus mit
Waffen versehen wurden. Die Maßnahme schien umsomehr geboten,
als der Handel sich zumeist in den Händen der Slawen selbst be¬
fand. Die thüringische Stadt, die als Grenzpunkt der Handels-