102 VIII. Die Gründung der Nationalstaaten und des Verfassungslebens.
der Landwehr der nötigen militärischen Zucht, Sicherheit und Ge-
schicklichkeit. Um dem abzuhelfen, sollte die jährliche Rekrutenzahl auf
63 000 erhöht, die Friedensstärke von 150 000 auf 213 000 Mann
gebracht, die Reservepflicht von 2 Jahren auf 5 Jahre ausgedehnt/die
gesamte Dienstzeit von 19 Jahren auf 16 herabgesetzt werden. Diese
Reorganisation, mit der sich eine Verjüngung der Generalität ver-
band, wurde im Anschluß an die Mobilmachung von 1859 durchgeführt.
Sie war das eigenste Werk des Prinz-Regenten und in ihrer Einfachheit
ein Meisterstück der Organisation, indem sie dem preußischen Heere die
Schlagfertigkeit und die Stärke gab, deren es zur Erfüllung seiner
großen deutschen Aufgabe bedurfte, und zugleich die schweren Volks-
wirtschaftlichen Schäden des bisherigen Systems beseitigte. Die Mehr-
kosten betrugen nur 9% Mill. Tlr. jährlich. Diese Reorganisation
durchzuführen, sie vor dem Landtage zu vertreten und alle Kriegsmittel
t>. Roon in besten Stand zu setzen wurde der General von Roon zum Kriegs-
ftdcflämimftcr. m|ni^er ernannt, ein Mann von umfassenden Kenntnissen und außer-
ordentlichem Organisationstalent, von seltener Energie und Arbeitskraft,
dazu ein hochbegabter Redner.
Der Konflikt 2. Der Konflikt. Das Ministerium Bismarck. Der Fürftenkongreß.
Aber das Abgeordnetenhaus bewilligte die 9 Mill. Tlr. nur als
Provisorium für ein Jahr und forderte in blinder Vorliebe für die
Landwehr ihre Beibehaltung in der Feldarmee sowie die Einführung
der zweijährigen Dienstzeit. Der Prinz-Regent fuhr unbeirrt in der
Reorganisation fort, da nach dem Wehrgesetz von 1814 der König allein
die Stärke des Heeres zu bestimmen hatte. Als am 2. Jan. 1861 sein
Wilhelmi. Bruder seinem Leiden erlag, trat er als König Wilhelm I. die Re-
^Preußen" gierung im eigenen Namen an.
Am 7. Januar sprach er in einem Manifest zu seinem Volke:
1888.ai" „Es ist Preußens Bestimmung nicht, dem Genuß der erworbenen Güter
zu leben. In der Anspannung seiner geistigen und sittlichen Kräfte, in dem
Ernst und der Aufrichtigkeit seiner religiösen Gesinnung, in der Vereinigung
von Gehorsam und Freiheit, in der Stärkung seiner Wehrkraft liegen die
Bedingungen seiner Macht; nur so vermag es seinen Rang unter den Staaten
Europas zu behaupten.
Ich halte fest an den Traditionen Meines Hauses, wenn Ich den vater¬
ländischen Geist Meines Volkes zu heben und zu stärken Mir vorsetze. Ich
will das Recht des Staats nach seiner geschichtlichen Bedeutung befestigen
und ausbauen und die Institutionen, welche König Friedrich Wilhelm IV.
ins Leben gerufen hat, aufrecht erhalten. Treu dem Eide, mit welchem Ich
die Regentschaft übernahm, werde Ich die Verfassung und die Gesetze des
Königreichs schirmen. Möge es Mir unter Gottes gnädigem Beistand ge-
littgeii, Preußen zu neuen Ehren zu führen.
Meine Pflichten für Preußen fallen mit Meinen Pflichten für Deutschland
zusammen. Als deutschem Fürsten liegt Mir ob, Preußen in derjenigen