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Großeltern dem Ritterstand entsprossen sein, so daß er vier ritterliche Ahnen
aufweisen konnte. So entstand eine Scheidewand zwischen Ritter und Bauer,
zwischen Wehr- und Nährstand.
2. Die Ausrüstung des Ritters war für den Kampf berechnet. Den
Kopf schützte der eiserne Helm mit dem Visier. Dieser war mit Schlitzlöchern
für die Augen versehen und konnte auf- und niedergeklappt werden. Oben
schmückte den Helm ein Helmbusch oder eine Tiergestalt (das Wappen). Über
Brust und Leib zog der Ritter den Kettenpanzer und darüber den ärmellosen,
buutseideuen Rock, in den das Wappen gestickt war. (Daher der Name Waffenrock.)
Beine und Arme waren durch Bein- und Armschienen geschützt. Als Waffen
dienten die Stoßlanze mit der Stahlspitze, das lauge, breite, gerade Schwert
und der hölzerne Schild mit dem Stahlrand und dem aufgemalten Wappen.
Schwertleite. Nach der Miniatur eines Kodex in Oxford.
Links steht der Kaiser; dann folgt sein ältester Sohn Heinrich, dem zwei Knappen die Sporen anschnallen, dann
Friedrich, sein zweiter Sohn, dem eben der Rittermantel übergeworfen wird.
3. Srziekung. Bis zum 7. Jahre wuchs der Edelknabe unter der Pflege
der Frauen auf; dann trat er als Page in den Dienst eines Ritters, wo er
„höfische" Sitten lernen sollte. Er diente bei Tische, begleitete seinen Herrn
auf der Jagd und auf Reisen, lernte die Armbrust spannen und übte sich im
Singen und Saitenspiel. Doch nur selten war er des Schreibens und Lesens
kundig. Nach vollendetem 14. Jahre wurde er Knappe und empfing das
Schwert. Als Waffenträger zog er nun mit feinem Herrn in die Fehde und
zum Turnier und leistete ihm in Gefahr treuen Beistand. Rettete er seinen
Herrn aus großer Gesahr, so erhielt er für feine Tapferkeit die „ersten Sporen".
(Lecher die Redensart: „sich die ersten Sporen verdienen".) Im 21. Jahre
wurde er zum Ritter geschlagen. Das geschah in der Kirche und in Gegen¬
wart von Fürsten, Geistlichen und Edelsrauen. Die Nacht vorher mußte er
in der Kirche wachen. Am andern Morgen nahm er das heilige Abendmahl.
Dann mußte er schwören, daß er der Tugend leben, täglich die Messe hören,
die Schwachen und Unschuldigen beschützen und dem Landesherrn treu sein