22 Erster Zeitraum von 1648—1740.
brandenburgischen Politik der Hohenzollern beseitigt und die Zukunft dieses
kraftvollen Herrschergeschlechtes auf den Besitz der Kurmark gestellt.
H86-H99. 4. Johann Cicero bemühte sich nach vergeblichen Versuchen, in die
große Politik einzugreifen (böhmisch-polnisch-ungarische Wirren, pommersche
Lehnshoheitssrage), den landesfürstlichen Hoheitsrechten eine festere Grund-
läge zu geben. Da diese in erster Linie eine finanzielle sein mußte, so
erzwang er im Einverständnis mit dem Adel eine regelmäßige Besteue-
Indirekte Steuer.rung der Städte (Kampf um die „Bierziese"; Stendal). Sein Plan,
in Frankfurt a. O. eiue Hochschule zu gründen, entsprang nicht nur
seinen humanistischen Neigungen, sondern auch der Notwendigkeit, dem
märkischen Adel im eigenen Lande den Erwerb einer höheren Bildung und
damit die Anwartschast auf die Staatsämter zu ermöglichen, da frän-
kifche Ritter von jetzt an nicht mehr dafür zur Verfügung standen. Unter
Johann Cicero wurden die Hohenzollern Märfcr1).
1499-1535. 5. Joachim I. Nestor setzte die Bemühungen seines Vaters, an die
Stelle des absterbenden Ständestaates den Obrigkeitsstaat treten
zu lassen, nicht ohne Erfolg fort.. Seine Städteordnung, die nicht
wenig zur Hebung der brandenburgischen Städte beitrug, noch mehr die
Umwandlung des markgräflichen Landgerichts in das mit gelehrten Richtern
Kammergericht. 6eWe Kammergericht atmete den Geist des eben damals rezipierten
römischen Rechts, das auch bei der Abfassung der „Joachimica", des mär¬
kischen Erb- und ehelichen Güterrechts, maßgebend war. Die adlige
Reaktion gegen diese Steigerung der landesherrlichen Macht unterdrückte
er mit Tatkraft, aber nicht mit Grausamkeit (anders in der Judenfrage).
Großmachtspläne.^rotz der glänzenden Stellung, die das Geschlecht der Hohenzollern im
Reiche inne hatte — sein Onkel besaß die vereinigten fränkischen Lande,
sein Bruder Albrecht war Erzbischos von Magdeburg und Mainz und
Verweser des Stiftes Halberstadt, sein Vetter Albrecht Hochmeister in
Preußen —, scheiterten alle Hoffnungen Joachims I. auf äußere Macht¬
erweiterung, die sich 1519 sogar bis zur Kaiserkrone heranwagten. Neben
der Erwerbung der Grafschaft Rnppin ist für die weitere Entwicklung
brandenburgischen Staates der Vertrag von ©nmnttz2) (1529) von
Bedeutung geworden, der die leidige pommersche Frage durch endgültige
Anerkennung der Erbberechtigung der Hohenzollern aus der Welt schaffte.
In der großen religiösen Bewegung, die seine Zeit erschütterte, stand
Joachim I. an der Seite des Kaisers unbeugsam zur alten Kirche, bei der
er, gestützt auf das Wormser Edikt, auch sein Land festhielt (Flucht der
Erste märkische Elisabeth). Dem Kamps gegen die neue Lehre eröffnete er
Universität/ eine Stätte in der von ihm 1506 gegründeten Universität zu Frank-
1) Er ist als erster Hohenzoller in märkischem Boden beerdigt worden, erst in
Lehnin, später im Berliner Dom; sein Grabdenkmal rührt von Peter Bischer her.
2) Nördlich von Eberswalde.