Metadata: Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte

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Brief, unser und des Reiches und der Krone Böhmen Banner wider die 
Wikliffiten zu entfalten und zu führen, Krieg und Orlog wider sie Zu 
unternehmen und alles, was dazu gehörig, zu thun und zn lassen, wie 
wir selber gethan und gelassen haben würden, wenn wir zugegen wären. 
Besonders haben wir ihm anch die Macht gegeben und geben sie kraft 
dieses Briefes, mit allen und jeglichen Edlen ?c., die der Wikliffiten 
Gönner, Helfer und Förderer sind, und mit den Wikliffiten selber, sofern 
sie zu der heiligen Kirche und uns als ihrem rechten Erbherrn wieder in 
Gehorsam und Unterthänigkeit treten wollen, zu verhandeln und überein- 
zukommen, sie und ihre Güter sowie fahrende und liegende Habe zn sichern 
und für uns und unsere Krone Böhmen auszunehmen und zu empfangen 
und ihueu, allen und jeglichen, insgemein und insbesondere, Frieden, Geleit 
uud Sicherheit zu gewähren; wenn sie aber in ihrem Unglauben verblieben, 
sie an Leib und Gut zu strafen, zu peinigen und zu töten, allerlei Braud- 
schatzuug und audere Schätzung auszulegen und zu erheben und damit zu 
thun und zu lassen, was er will: allerlei gesangen zu setzeu, ihnen Zeit 
und Tag zu lassen oder sie los zu lassen, gefangen zn halten oder zn 
töten, wie ihm das sein Wille und Vernunft raten und ihm gefällig ist. 
Und was er auch mit allen und jeglicheu Meufcheu, geistlichen und Welt- 
lichen, edlen und unedlen, wer (sie seien) oder wie sie genannt sind, in dem 
Kronlande abschließt, abmacht, verhandelt, thnt und vereinbart, ihm das 
alles mit seinen Briefen zu verschreiben und namentlich alles das zu thuu 
und zu lassen, was wir selbst gethan und gelassen haben würden, wenn 
wir zugegen wären, und was auf dem Zuge und in dem fortgefetzten 
Kriege von unsertwegen zu thun nötig ist und sein wird; und was er also 
thnt und thun wird und an unserer Statt verspricht oder verschreibt, das 
alles ist unser guter Wille und Wort. Und wir haben gelobt und geloben 
mit diesem Brief bei unseren königlichen Worten, alles das insgemein und 
insbesondere stetig uud fest zu halten und zu vollenden und, wo es not 
thnt, unsere königlichen Briefe darüber zu geben, ohne Eintrag und Verzug, 
und wir gebieten darum allen unseren und des Reiches Fürsten ?c., den 
Christenglänbigen und uns wider die Wikliffiten zu Dienste zn sein, und 
auch allen Bannerherrn 2c. unserer Krone ernstlich uud dringend mit diesem 
Brief, daß sie den . . . Friedrich, unseren Hauptmann, an unserer Statt 
und unsertwegen iu allen und jeglichen vorgenannten Sachen und Ge- 
schästeu getreulich hilfreich, gewärtig und gehorsam sein sollen, wie wir 
dessen volles Vertrauen zu ihnen haben, und so lieb allen denen unsere 
Gnade und Huld ist. Uud des . . . Friedrichs Hauptmannschaft soll 
währen von dem Datum dieses Briefes bis nächsten Pfingsten und darnach 
bis zu unserem Widerruf oder unser oder sein Beliebens. Zu Urkuud ist 
') Unterm 22. März 1428 bestätigte Sigismund die von den Kurfürsten zu 
Frankfurt getroffene Wahl Friedrichs I. zum nochmaligen Hauptmann gegen die 
Hussiteu. (L. c. Nr. 1463). 
Zurbonsen, Quellenbuch. 
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