148 III. Zeitr. Die neuere Zeit. Von der Reformation bis jetzt.
74. Der westfälische Friede. 24. Octbr. 1648.
Nach vierjährigen Unterhandlungen kam der Friede zu Stande, der nach
den Orten, wo er verhandelt wurde, der westfälische heißt. Folgendes sind die
wesentlichen Bestimmungen desselben:
1. Frankreich wurde der Besitz der Bisthümer Metz, Toul und Verdun be¬
stätigt; außerdem erhielt es das Elsaß, so weit es östreichisch gewesen, den
Sundgau, und die wichtigen Festungen Breisach und Philippsburg.
2. Schweden bekam Vorpommern, Rügen und einen kleinen Theil von Hinter¬
pommern mit Stettin, die mecklenburgische Stadt Wismar und die Bis¬
thümer Bremen und Verden, nebst 5 Mill. Thalern für aufgewandte Kriegs¬
kosten. . ,
3. Der Kurfürst von Brandenburg erhielt, für bte Abtretung Vorpom¬
merns , Hinterpommern, das Erzbisthum Magdeburg und die Bisthümer
Halberstadt, Minden und Camin als weltliche Fürstenthümer.
4. Der älteste Sohn des unglücklichen Friedrichs V. von der Psa^z er¬
hielt seine Erbländer wieder bis auf die Oberpfalz, die Baiern, nebst der
siebenten Kurwürde, behielt. Um Pfalz nicht ganz zurückzusetzen, wurde
für dasselbe eine achte Kur würde errichtet.
5. Was die Religionsangelegenheiten betraf, so wurde der Augsburger Religi¬
onsfriede bestätigt und auf die Reformirten ausgedehnt, und, damit von dem
Restitutionsedikt nicht ferner die Rede wäre, wurde ausgemacht, baß die
Evangelischen alle geistlichen Güter, die sie im I. 1624 besessen, auch ferner
ungestört besitzen sollten. Kein Landesherr sollte die einer andern ReligionS-
partei ungehörigen Unterthanen irgenb brücken, unb damit man ber Unpartei¬
lichkeit bes Reichskammergerichts gewiß wäre, sollte bie Zahl ber Räthe von
bethen Kirchen gleich sein. — Durch Hülse bieser gesetzlichen Bestimmungen
ist beim auch von nun an ber Religionssriebe nicht wieder gestört worden.
Die Gemüther beruhigten sich nach und nach, der Haß verschwand uud die
Duldung nahm immer fester ihren Wohnsitz in den Herzen ein, so daß die
Kirchenverschiedenheit nicht mehr als eine schroffe Scheidewand zwischen den
deutschen Stämmen bastanb.
6. Endlich sprach ber westfälische Friede allen Fürsten des Reiches dteLan¬
deshoheit zu und machte dadurch die kaiserliche Gewalt so gut wie zum bloßen
Schatteubilde. Die Fürsten sollten unter sich und sogar mit Fremden Bünd¬
nisse schließen dürfen, und so wurden die alten Banbe bes Reiches in ber
That schon bamals zerrissen, obgleich sie bem Namen nach noch anberthalb
Jahrhnnberte bestauben haben. .
7. Die schweizer Eidgenossenschaft und die Niederlande, welche in der
Thatschon längst sich vorn Reiche getrennt hatten, wurden in ihrer Unabhän¬
gigkeit vorn Reiche förmlich anerkannt.
Die Folgen des 30jährigen Krieges waren entsetzlich. Deutschland, vor dem
Kriege ein wohlhabendes, wohl angebautes und bevölkertes Land, war in fast
allen seinen Theilen aufs ärgste verwüstet worden. Manche Gegenden waren Ein¬
öden geworden; in manchen war über die Hälfte der Wohnungen und drei Vier-
theile der Einwohner zu Grunde gegangen, denn zu den Gräueln des Krieges
kamen noch Hunger unb Seuche. So haben an vielen Orten namentlich Dörfer
und kleinere Städte erst in unserem Jahrhundert sich von den Wunden dieses
entsetzlichen Krieges erholt. Ackerbau, Gewerbe und Handel lagen darnieder;
die Sitten waren verwildert und auch die deutsche Sprache nahm Schaden durch