L. Tarquinius Superbus. Vertreibung der Könige. Konsuln. 57
unter Verwünschungen gegen Tarquinius und sein Hans sich den Dolch ins
Herz stieß. L. Junius Brutus, ein Schwestersohn des Königs, welcher
sich vor dessen Nachstellungen bisher nur dadurch geschützt hatte, daß er sich
blödsinnig stellte, war auch anwesend. Dieser zog den Dolch aus der Wunde,
hob ihn in die Höhe und schwur dem Königshause Rache. Lukretias Leiche
wurde auf den Marktplatz zu Collatia gebracht und die Einwohner aufgefor¬
dert, die Waffen zu ergreifen. Bewaffnete zogen mit Brutus nach Rom, das
Volk wurde zu einer Versammlung berufen, und Brutus bewog durch seine
Rede die erhitzte Menge, den bei den Patriciern und Plebejern verhaßten
König zu entsetzen und mit seiner ganzen Familie zu verbannen. Auf die
Nachricht Hiebon eilte Tarquinius nach Rom, fand aber die Thore ver- 510.
schlossen. Brutus war inzwischen auf Seitenwegen ins Lager gekommen und
hatte auch die Soldaten zum Abfall bewogen. Tarquinius begab sich nun
mit seinen Söhnen Titus und Aruns nach der etruskischen Stadt Cäre,
Sextus nach Gabii, wo er bald seinen Tod fand.
II. Rom als Freistaal.
1. Entwicklung der römischen Verfassung. Patricier, Plebejer, 510-366.
Decemvirn. Kämpfe mit den Nachbarn. Camillns und
die Gallier.
§• 42.
Beitreibung der Könige. Konsuln. 510.
Nach dem Sturze des Tarquinius führten die Patricier das aus, was
sie schon nach Romulus Tode im Sinne hatten: sie gründeten eine aristokra¬
tische Republik, in welcher die königliche Gewalt unter die von ihnen selbst
und nur aus ihrem Stande gewählten Behörden vertheilt war. Die Stelle
der Könige vertraten zwei Konsuln (bis zum Decemvirat Prätoren geheißen),
welche vom Senat vorgeschlagen, von den Centurien gewählt und von den
Kurien der Patricier bestätigt wurden und nur aus dem Stande der Patricier
genommen werden durften. Ihre Gewalt war anfangs fast königlich: sie
hatten den Oberbefehl im Kriege, die fast unbedingte Verfügung über die
Staatsgelder, die höchste richterliche und Strafgewalt, den Vorsitz in dm Kurten
und Centurien, beriefen den Senat und die Volksversammlung und bestimmten,
was in beiden Versammlungen zur Verhandlung kommen sollte. Sie wurden
nur auf ein Jahr gewählt und konnten nach Verfluß desselben zur Rechen¬
schaft gezogen werden. Die ersten Konsuln waren Lucius Junius Brutus
und Cajus Tarquinius Collatinus. Zur Verwaltung des Staatsschatzes wurden
zwei Quästoren gewählt, deren Zahl bei der Vergrößerung des Staates
vermehrt wurde.
Erst allmählich machte sich der Senat zum Mittelpunkt des ganzen