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Seitdem gaben es die Kaiser auf, ihr Amt als „Mehrer des
heiligen römischen Reichs deutscher Nation" im Interesse des
Ganzen zu verwalten, und zogen es vor, auf Kosten des Reichs
und vermittelst der noch übrigen kaiserlichen Befugnisse (Ober¬
lehnshoheit, Gerichtsbarkeit über die Reichsfürsten, Anführung des
Reichsheeres, Berufung des Reichstags u. a.) ihre Hausmacht
zu vergrößern. Die Krone ward dadurch wieder begehrenswert
und der Zankapfel von Gegen kaisern (Ludwig dem Baier und
Friedrich von Österreich). Erledigte Reichslehen aber wurden nicht
mehr mit Rücksicht auf das Beste des Landes oder des Reiches,
sondern der kaiserlichen Familie vergeben. So fiel die Mark
Brandenburg 1323 dem unmündigen Ludwig von Baiern zu und
ward 1373 mit Böhmen vereinigt. Unter den Luxemburgern wie
unter den Wittelsbachern hatte sie das Schicksal eines Neben¬
landes und diente fremden Interessen. Ihr Herr betrachtete sie
als bloße Geldquelle.
Die märkischen Stände suchten nun die Verwahrlosung der
Landesinteressen dadurch zu beschränken, daß sie neue Steuern
verweigerten (Landtag von Berlin 1345) oder dem Mark¬
grafen einen kontrollierenden Finanzrat (Hofmeister) zur Seite
setzten (1355). Gewöhnlich aber verkauften sie ihre Geld¬
bewilligungen für landesherrliche Rechte und Sonder¬
privilegien. So kamen Blutbann, Münzrecht, Judenfchutz in
die Hände der Vasallen und Städte.
§ 16. Bei der Schwäche und Nachlässigkeit des markgräf¬
lichen Regiments griffen..Selbsthilfe, Fehde- und Faustrecht
so um sich, nahm die Wegelagerei des zum Teil verarmten Adels
so zu, daß jeder, der sich nicht selber schützen konnte, verloren
war. Besonders schmolzen die zahlreichen freien Bauern¬
schaften zusammen; die Lehnschulzenämter und selbst die Län¬
dereien vieler Dorfgemeinden gerieten in die Gewalt des Adels,
der mit ihnen seine Rittergüter vergrößerte. In den Städten,
wo der Nährstand wehrhaft geblieben war und sich hinter festen
Mauern eng zusammenschloß, rettete man die alte Freiheit und
mehrte sogar vielfach den Wohlstand. Denn wenn auch die Un¬
sicherheit der Straßen den Verkehr schädigte, und die Ver¬
bindung mit der Hansa, in welcher die märkischen Städte zum
„wendischen Quartier" (Vorort Lübeck) gehörten, gegen das Über¬
maß von Raubrittertum, Stellmeiser- und Fehdewesen im Lande
nur wenig half, so öffnete diese Verbindung doch dem märkischen
Handel ein weiteres Marktgebiet. Wie lübecker, breslauer,
danziger, stettiner Kaufleute, so machten nun auch solche von
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