Full text: Leitfaden der Geschichte Preußens

— 6 — j 
Zerstückelung wurde nur dadurch verhindert, daß der Kaiser ' 
Ludwig der Baier 1324 das Land seinem aleichnamiaen 
Sohne übertrug. 
III. Brandenburg unter Dem Hanse Baiern, 1324—1373. 
1. Ludwig und Waldemar. Ludwig von Baiern 
(1324—51) war kaum acht Jahre alt, als er zum Mark¬ 
grafen von Brandenburg ernannt wurde. Sein kaiserlicher 
Später scheute weder Geld noch Mühe, die während der 
Zwischenherrschaft losgetrennten Theile der Mark wiederzu¬ 
gewinnen. Damit aber nicht einmal zufrieden, wollte er j 
fernem Sohne außer Brandenburg auch Tirol zuwenden. 
Diese Ländergier weckte großen Unwillen unter den deutschen 
Fürsten. Kaiser Ludwig wurde abgesetzt und an seine Stelle 
trat Karl IV. aus dem luxemburgisch - böhmischen Hause 
(1347—78). Auch Markgraf Ludwig kam in Gefahr, seine 
Länder zu verlieren. Ein Pilger trat 1348 in Brandenburg 
mit der Behauptung auf, er fei der vor etwa 20 Jahren 
angeblich gestorbene Markgraf Waldemar aus dem Hanse 
Anhalt. Dieser sei in Wirklichkeit nicht gestorben, sondern, 
der sorgenvollen Regierung müde, in aller Stille nach dem 
gelobten Lande gepilgert. Auf die Nachricht aber, wie fein 
früheres Land zerrissen und seine alten Unterthanen gedrückt 
würden, kehre er jetzt in die Heimath zurück. Viele Be¬ 
wohner der Mark erinnerten sich noch der glorreichen Re¬ 
gierung des früheren Waldemar und erhoben sich jetzt mit 
Freude für den Wiedererstandenen. Auch Kaiser Karl er¬ 
klärte sich anfangs für ihn, bis er vom Markgrafen Ludwig 
durch die Abtretung der Ober-Lausitz gewonnen wurde. Lud¬ 
wig überließ 1350 die Mark feinem jüngeren, gleichnamigen 
Bruder. Diesem gelang es endlich 1355, den angeblichen 
Waldemar aus dein Lande zu verdrängen. 
2. K urf ürstenthum Brandenburg. Der deutsche 
König erhielt feine Würde nicht durch Erbschaft sondern 
durch Wahl. Das Wahlrecht wurde allmählich auf die 7 
angesehensten Fürsten beschränkt, nämlich auf die 3 Erzbischöfe 
von Mainz, Köln, Trier und auf die 4 weltlichen Fürsten
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.