Full text: Grundriß der Geschichte Hamburgs

Grundriß 
einer 
Hamburgischen Bürgerkunde. 
von Prof. Dr. Adolf Heüler. 
I Nechte und pflichten des heranwachsenden 
Deutschen. 
Die Familie ist die Urzelle einer jeden gesellschaftlichen 
Gemeinschaft. Mehrere Familien bilden eine Gemeinde, 
mehrere Gemeinden einen Staat. Die einzelnen deutschen 
Staaten aber find feit 1871 im Deutschen Reiche ver¬ 
einigt. Der junge Deutsche ist also durch seine Geburt 
gleichzeitig Mitglied einer Familie, einer Gemeinde, eines 
Staates und des Deutschen Reiches. Von allen vier Ge¬ 
meinschaften empfängt er Wohltaten, erhält er Rechte; da¬ 
für verlangen sie aber auch entsprechende Gegenleistungen 
und legen ihm mannigfaltige Pflichten auf. In alle diese 
Rechte und Pflichten wächst er allmählich hinein. 
Durch die Geburt erlangt er die Rechtsfähigkeit, 
d. H. die Möglichkeit, irgend welche Rechte zu besitzen, zu 
erwerben und später einmal auszuüben. Jeder Mensch ist 
nach deutschem Rechte jetzt voll rechtsfähig. Im Altertum 
galten dagegen die Sklaven nur als nicht rechtsfähige Sachen, 
im Mittelalter bis in die Neuzeit hinein waren die Leibeigenen 
sowie die Juden nicht voll rechtsfähig und in vielen Teilen 
Deutschlands unterlagen bis 1900 die Frauen rechtlichen 
Beschränkungen. Jetzt besteht kein Unterschied in der Rechts¬ 
fähigkeit zwischen Mann und Frau, Edelmann und Bauer, 
Christ und Jude. Dazu empfängt der Deutsche die Staats- 
Ko^lhoff, Griindr. d. Gesch. Hamburgs. G
	        
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