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von Eschenbach genannt; es ist dies Süsskind von Trimberg, der um 1200
wahrscheinlich in Würzburg lebte, von dessen Leben jedoch nichts bekannt ist.
§ 2. Die gegen die Juden erhobenen Anklagen und Beschuldigungen:
Tödtung von Christenkindern, Hostienschändung,
Brunnen Vergiftung.
Trotz der Kammerknechtschaft und des Judenschutzes, um den das Volk
sich wenig kümmerte, waren die Juden recht- und schutzlos und häufigen Ver¬
folgungen preisgegeben; die verschiedensten Verbrechen wurden ihnen zur Last
gelegt, um nicht blos Einzelne, sondern oft ganze Gemeinden mit Todesstrafe
heimzusuchen.
Die boshafteste und zugleich lächerlichste Beschuldigung war die Tödtung
von Christenkindern, um deren Blut zur Bereitung der Osterkuchen (Mazzot)
zu gebrauchen. Wenn zumal in der Zeit des Pessachfestes ein Christenkind ver¬
misst oder die Leiche eines Christenkindes, dessen Todesursache man nicht kannte,
gefunden wurde, so fiel sofort der Verdacht der Tödtung auf die Juden; oft ge¬
schah es auch, dass man christliche Leichen verstümmelte und in die Häuser
der Juden warf, um der Anklage mehr Wahrscheinlichkeit zu geben. Diese so-
wol dem gesunden Menschenverstand als den jüdischen Keligionsgesetzen hohn¬
sprechende Beschuldigung tauchte zuerst in Frankreich, in Bio is, auf. Der
Graf Theobald von Blois schenkte der Anklage Glauben und liess sämmtliche
Juden der Stadt lebendig verbrennen (26. Mai 1171). Bald darauf wurde in
vielen Orten Deutschlands dieselbe Anklage gegen die Juden erhoben. Im Jahre 1181
brachen bei Wien drei Christenknaben, die auf dem Eise spielten, ein und er¬
tranken. Christen beschworen, dass sie gesehen, wie die Juden die Knaben in
ein Haus gelockt und geschlachtet hätten. Die Juden wurden angeklagt, 300
wurden verbrannt. Als das Eis aufging, fand man die todten Knaben unversehrt
in der Donau. 1236 wurden in Fulda und Hagenau viele Juden erschlagen,
weil sie Christenkinder getödtet und ihnen das Blut abgezapft hätten. Als die
Juden beim Kaiser Friedrich H. darüber angeklagt wurden, sagte er, die Bosheit
der Beschuldigung einsehend, den Anklägern: „Wenn die Kinder gestorben sind,
so lasset sie begraben“. Sein Unglaube brachte das Volk gegen ihn auf, sodass
er sich genöthigt sah, eine Untersuchung einleiten zu lassen, welche jedoch zu
Gunsten der Juden ausfiel. 1283 wurden in Mainz und zwei Jahre später in
München die Juden beschuldigt, ein Christenkind ermordet zu haben; in letzt¬
genannter Stadt wartete der Pöbel den Ausgang der Untersuchung nicht ab,
sondern mordete alle Juden, die er fand, alle übrigen hatten sich in die Synagoge
geflüchtet. Das Volk zündete das Bethaus an und verbrannte darin 180 Per¬
sonen. Diesen Wahn, dem in Erfurt, Kolmar, Krems, Magdeburg, Weissenburg,
Paris, Bern, Würzburg, Posen, in Prag, Trient, Boppard, Budweis, Diessenhofen
und vielen ändern Orten Tausende als Opfer fielen, vermochten weder päpstliche
Bullen, wie sie schon Papst Innocenz IV. 1247 erlassen, noch königliche Privilegien
zu beseitigen, und obgleich seit 600 Jahren Kaiser und Päpste, spanische und
polnische Könige, christliche Theologen wie Luther, Wagenseil und jüdische Ge-