Abgabe gelegt. Dieses über den früheren Betrag der Schock¬
steuer hinausgehende Gefälle hieß P f e n n i g st e u e r, die in den
folgenden Jahren immer mehr wuchs und 1703 schon 20y2 Pfg.
von jedem Schocke betrug. Aber auch jetzt war der Ertrag
noch unzureichend. Nach der ständischen Verwilligung von 1787
betrug die Pfennigsteuer auf dem Lande 42 Pfennig i); die
Bewohner der Städte entrichteten für ihre Grundstücke nur
18 V2 Pfennig Steuern, dafür aber die Generalakzise 2) (seit
1703) und die Mahlgroschensteuer ^). Die Schock- und Pfennig¬
steuern erbrachten 1792 den Betrag von 772 737 Talern.
Außer den kurfürstlichen Kammer- und alten Rittergütern
waren diejenigen Städte, wo Bergbau getrieben wurde, von
der Hälfte dieser Steuern befreit; ganz ausgenommen war die
Stadt Schöneck.
Da die traurigen Folgen des langen Krieges ungeheure
Anforderungen an die Landeskassen stellten, so suchte man
weiter nach neuen Steuerquellen. Seit 1646 sollten auch
diejenigen Einkünfte belastet werden, die nicht vom Grund und
Boden herrührten, also von der Schock- und Pfennigsteuer
nicht getroffen werden konnten. Alle Untertanen vom 16. bis
70. Lebensjahre hatten monatlich einen Groschen zu zahlen;
jeder Gewerbetreibende mußte die Einkünfte aus seinem Be¬
rufe noch besonders versteuern. Diese persönliche Abgabe
(Kopfsteuer) hieß anfänglich das Hauptgeld und wurde jeden
Monat kassiert. Da aber diese häufige Einziehung beschwerlich
war, wurde sie bald nur noch in jedem Vierteljahre (Qua¬
tember) vorgenommen und führte darum seit 1653 den Namen
Quatembersteuer. Die Erträge blieben jedoch weit hinter
den Erwartungen der Regierung zurück; deshalb legte sie
jeder Gemeinde die Leistung einer bestimmten Summe auf,
die seit 1661 von der Ortsobrigkeit auf die Steuerzahler ver¬
teilt, also in der Hauptsache wieder auf Grundstücke und Ge-
x) Nämlich 20^/2 Pfg. ordinäre, 18^ Pfg. extraordinäre Pfennigsteuer
und 3 Pfg. desgl. wegen Befreiung von der Mahlgroschensteuer (Seite 13).
2) Seite 15.
*) Seite 13.
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