Vorwort.
Die Reformbestrebungen der Gegenwart auf dem Gebiete
der Pädagogik richten sich zum großen Teile darauf, die
Heimat des Kindes in den Mittelpunkt des Schul¬
unterrichts zu stellen; sie bezwecken also, bei der Auswahl
und Verarbeitung des Lehrstosfes die Verhältnisse der näheren
und weiteren Umgebung des Kindes mehr als bisher zu berück¬
sichtigen. Auch der Geschichtsunterricht muß dieses richtige Ziel
scharf im Auge behalten.
Die engere Heimat, die Heimatgegend, umfaßt die Orts¬
mark samt der ganzen Umgebung, so weit der Blick reicht; sie
ist der Schauplatz der Heimatgeschichte im engeren Sinne. Die
weitere Heimat, das Heimatland, ist für unsere Jugend ihr
Vaterland Sachsen. Hier hat sich die Heimatgeschichte im wei¬
teren Sinne, die Landesgeschichte, abgespielt. Wie unzählige
Wechselbeziehungen zwischen Heimatgegend und Heimatland
bestehen, so sind auch Heimat- und Landesgeschichte durch tau¬
send Fäden miteinander verknüpft. „Es gibt keine Kulturform
eines Landes, die nicht in jedem seiner einzelnen Teile ge¬
herrscht, kein politisches Ereignis der Landesgeschichte, das
nicht jedes einzelne Gebiet mehr oder weniger berührt hätte."
Ich bezeichne Heimat- und Landesgeschichte mit dem gemein¬
samen Namen der vaterländischen Geschichte.
Schon der Normallehrplan für die Volksschulen Sachsens
von 1878 weist darauf hin, daß die vaterländische Geschichte
im Volksschulunterrichte die ihr gebührende Würdigung er¬
halten soll, wenn er über den Geschichtsunterricht in § 6, Abs. 9
sagt: „Der Unterricht hat bei der Fülle des Stoffes auf Un¬
entbehrliches, wahrhaft Bildendes sich zu beschränken, Vater-
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