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181b. 
26. Nov 
1815. 
562 Auflösung des Kaiserreichs und Begründung neuer Zustände. §. 950. 
Blücher eine Übereinkunft, daß Niemand seiner Handlungen und Meinungen 
wegen bestraft oder verfolgt werde, und übergab dann die Hauptstadt. Hatten 
bie Kammern bisher die Meinung gehabt, nach der Entfernung Napoleons würde 
ihnen die Wahl der neuen Regierung überlassen werden, so erwies sich dieser 
Glaube bald als eine große Selbsttäuschung, als ein Ergebniß der französischen 
Eitelkeit. Nach einer Unterredung mit Ludwig XVIII. in St. Denis löste 
Fouche, den Talleyrand dem König vorgestellt hatte, die provisorische Regierung 
auf und ließ in der Nacht das Sitzungshaus der Kammern, die sich für per¬ 
manent erklärt hatten, schließen. Wenige Tage nach der Uebergabe von Paris 
zogen die Bourbonen unter fremden Bajonetten abermals in die Tmlerien ein. 
Das Volk war still und theilnahmlos. Die Armeen wurden entlassen, die Kam« 
mern aufgelöst und durch eine Reihe Proscriptionen ein Anzahl Männer, 
die bisher die Geschicke Frankreichs und seiner Heere gelenkt, theils in die Ver¬ 
bannung gestoßen, theils ihrer Aemter beraubt, theils zum Tode verurtheilt. 
Und Fouche war es, der die Proscriptionsliste aufstellte! 
Unter den letzteren waren Ney und Labedoyere.'Die Verurteilung des ruhm¬ 
gekrönten Marschalls von der Moskwa war ein Schandfleck des Gerichtshofs der Pairs, 
und feine Erschießung, wobei er mit militärischem Geiste selbst commandirte, galt für eine 
Verletzung der mit Wellington abgeschlossenen Uebereinkunst. Was die Hinrichtung um 
so peinlicher machte, war. daß man daneben einen Mann wie Davon st frei, in Ehren 
und bald zur Pairswürde erhoben sah, weil er noch zeitig genug seinen frühern Herrn 
und Meister verrathen hatte. Auch Lavalette, der als Director der Posten für Napo- 
leons Wiedereinsetzung gewirkt, wurde als Hochverräter zum Tode verurtheilt, aber 
durch seine treue Gattin Emilie Louise Beauharnais, eine Nichte der Kaiserin Josephine, 
aus dem Kerker, und nach einigen Wochen wunderbarer Verborgenheit durch einige 
englische Offiziere aus Paris gerettet. Unter den Verbannten befanden sich alle Glieder der 
Napoleonischen Familie; alle sogenannten Königsmörder, d. h. die Abgeordneten des 
Convents, die für Ludwigs XVI. Tod gestimmt; darunter war auch Fouche, der daher ge¬ 
nöthigt wurde, das ihm von den Bourbonen anfangs gelassene Amt eines Polizeiministers 
niederzulegen und sich ins Ausland zu begeben; dasselbe thaten Sieyes, Carnot. Barere, 
Cambaceres, ferner die Feldherren und Staatsmänner, die sich während der hundert- 
tägigen Regierung an Napoleon angeschlossen, als Soult. Maret, Thibaudeau, Arrighi, 
Mouton it. A. Die Meisten nahmen ihren Aufenthalt in Belgien. Fouche dagegen, der 
vor der Bekanntmachung des Verbannungsdecrets als Gesandter nach Dresden gegangen 
war. begab sich zuerst nach Prag, und beschloß dann sein ereignißvolles Leben im öster¬ 
reichischen Kaiserstaat. Er starb am 25. Dec. 1820 in Triest. Verkleidet hatte er Frank¬ 
reich verlassen, um nicht erkannt zu werden. 
Mittlerweile zogen über eine halbe Million alliirter Truppen in die ver¬ 
schiedenen Provinzen des französischen Reichs ein und nahmen Rache an den 
Bewohnern für die Kriegsleiden und Drangsale, womit diese so lange und so 
schwer andere Völker heimgesucht. Die verbündeten Monarchen schlugen aber¬ 
mals ihren Wohnsitz in Paris aus und standen den Bourbonen bei Begründung 
der neuen Ordnung mit Rath und That zur Seite. Endlich, als die Restau¬ 
ration gesichert schien und das französische Staatswesen nach Alexanders Wunsch 
geordnet war, kam der zweite Pariser Friede zu Stande, in welchem Frank- 
reich auf die Grenzen von 1790 beschränkt ward, alle geraubten Schätze der 
Kunst und Wissenschaft den ftühern Eigenthümern zurückerstatten, 700 Millionen 
Francs Kriegsentschädigung zahlen und in 17 Grenzfestungen fünf Jahre lang 
ein Bundesheer von 150,000 Mann unterhalten mußte. Der Antrag Preußens,
	        
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