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willigte darein, daß die Bischöfe fortan von den Dom¬
kapiteln frei gewählt würden und verzichtete darauf, die¬
selben mit Ring und Stab, als den Zeichen ihrer geist¬
lichen Würde, zu belehnen, vielmehr sollte diese Belehnung
in Zukunft dem Papste oder den von ihm Bevollmächtigten
zustehen. Da aber die Bischöfe zugleich auch weltliche
Herren über ein Reichsland waren, so sollten sie vorn
Kaiser mit den Zeichen der weltlichen Gewalt, mit
dem Szepter und der befahnten Lanze, belehnt werden,
und zwar sollte in Deutschland diese weltliche Be¬
lehnung der geistlichen vorangehen, in den übrigen
dem Kaiser unterworfenen Ländern aber derselben nach¬
folgen. Hierdurch wurde ausgesprochen, daß in allen
geistlichen Angelegenheiten die Bischöfe ihre Weisungen
vom Papste empfangen, ihm gehorsam und ihm
allein verantwortlich sein sollten, in allen weltlichen
Angelegenheiten aber sollten sie getreue Vasallen des
Kaisers sein und seinen Befehlen gehorchen. Dieser
Vertrag, welchen man das Wormser Konkordat nennt,
wurde am 23. September 1122 abgeschlossen und öffent¬
lich verkündigt. Auf den Rheinwiefen bei Worms war
es, wo darauf nach einer feierlichen Messe, die der päpst¬
liche Gesandte hielt, der Kaiser vom Bann losgesprochen
und wieder in den Schoß der Kirche ausgenommen wurde.
Groß war der Jubel der unzählbaren Menge bei diesem
erhebenden Schauspiel, und als nun ber Gesaubte im
Namen bes Papstes bem Kaiser ben Friebensknß bot, ba
glaubte alle Welt, baß nunmehr ein Zeitalter bes Friebens
angebrochen sei.
Herzog Lothar hatte an ben Verhanblungen des Reichs¬
tages zu Worms nicht teilgenommen. Der Kaiser hatte
es abgelehnt, mit ihm in Friedensuuterhanblungen zu
treten, unb während» er den übrigen Sachsenfürsten will¬
fährig entgegen kam, verlangte er von Lothar unbebingte
Unterwerfung. Seine Absicht war, die sächsischen Großen
durch Nachgiebigkeit für sich zu gewinnen, zumal er
wußte, baß manche mit Lothars Walten nnzufriebeu waren.
In ber That gelang es ihm auch, Unfrieden im Lanbe