Full text: Im späten Mittelalter (H. 4)

Die Goldene Bulle. 29 
Karl IV. 
Karl IV. hat in den ersten fahren seiner Regierung in den 
Reichsangelegenheiten eine gewisse Zurückhaltung beobachtet. Die 
Zeit war schwer heimgesucht durch das verheerende Sterben, „den 
schwarzen Tod"*), durch die (Epidemie der Geißlerfahrten und der 
Judenverfolgungen 2). 
Um d i e Kaiserkrone. Diese (traurigen) )ahre haben 
auf die inneren Feindschaften, die sich aus Ludwigs Zeit Verschrieben, 
beruhigend und ausgleichend gewirkt. 3n kirchlichen Fragen wurden 
von Avignon her keine Schwierigkeiten mehr gemacht. So ist es 
Karl nicht schwer geworden, im April *555 die Kaiserkrone zu er¬ 
langen. Er ist seit Friedrich II. der erste deutsche König, der sie 
wieder dauernd und anerkannt getragen hat. Seine Haltung auf 
dem Romzuge kennzeichnet seine Art vorzugehen3). Er erschien 
in Italien nur mit 300 Rittern, die den Verdacht kriegerischer Ab¬ 
sichten nicht aufkommen ließen. 3n Pifa hatte er ein Gefolge von 
4000 Mann. Als er in die Nähe von Rom kam, begab er sich zuerst 
als Fremder dahin, als Pilger, um es in Augenschein zu nehmen. 
Am ©stertag ^355 empfing er die Krone von der Hand eines Kar¬ 
dinals. Er hielt dann feinen Krönungszug mit Zepter und Welt¬ 
kugel unter dem Baldachin reitend nach dem Lateran. Die Römer 
boten ihm die Regierung an, aber unter dem Vorwand einer )agd 
verließ er die Stadt alsbald wieder. )n die inneren Angelegenheiten 
der Römer wollte er sich nicht einmischen. Er ermahnte sie zum 
Gehorsam gegen den Papst4). 
Das erste große Verfafsungsgesetz. Das Kaiser¬ 
tum war gewonnen; nun ging er daran, alle Fragen der Königs¬ 
würde, des Wahlrechts, der Zeremonien und was im weiteren Um¬ 
fange dazu gehörte, systematisch festzustellen. Auf verschiedenen 
Reichstagen und Versammlungen von J.355 bis Ende ^356 wurde 
der Stoff beraten; das große Verfaffungsgefetz, die Goldene 
Bulle,6) wurde feierlich zu Metz publiziert6). 
Mir heißen und setzen, wenn es dazu sammt, daß des Kaisers oder des Königs 
Tod kund wird in dem Bistume von Mainz, daß der Erzbischof von Mainz inner¬ 
halb der Frist eines Monats von der Kundwerbung des Todes an mit offenen 
Briefen jeglichem Kurfürsten besonders den Tod anzeige, wenn aber derselbe 
Erzbischof säumig oder laß wäre mit solcher Verkündigung, so sollen die Kur¬ 
fürsten aus eigenem Antriebe und ungerufen um der Tugend ihrer Treue willen, 
mit der sie schuldig sind das Hl. Reich zu besorgen, zusammenkommen innerhalb 
*) An den Leichen zeigten sich schwarze Beulen. 2) S.5.^28 u. ff. 3) Schäfer 
I, 376. *) Ranke IX, ??-. 8) Bulle für Siegel, Siegelfapfel und Urkunde ge¬ 
braucht. 6) fjevcf II, 305. Ranke IX, 85.
	        
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