Full text: Im alten Reich ([Teil 1])

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Recht ist. Weil es aber auch noch nicht alles aufgeschrieben war, was Recht 
und Gesetz sein sollte, ließ der König auch noch einige kluge und gelehrte 
Männer sich Hinsehen und alles aufschreiben und ein Gesetzbuch verfassen. And 
auch das hat er noch wieder sehr fein gemacht. Er hat nicht bloß alles so auf-- 
schreiben lassen, wie es ihm selber richtig schien, sondern wie es Brauch war 
im Volk. Das ist sehr wichtig. Denkt z. B., der König hätte sich ausge¬ 
dacht, wenn ein Vater zwei Söhne hat und einen Bauernhof, und er stirbt, 
dann solle immer der Jüngste den iöof erben; denn der andere wäre doch schon 
älter und könnte sich eher helfen. Das wäre garnicht so dumm, es wäre ein 
guter Sinn darin. Aber die Leute würden doch sagen: „Das ist ungerecht, 
bei uns ist es immer so gewesen, daß der Älteste erbt, und wir wollen nicht 
wie Esau die Erstgeburt verkaufen. Das muß der König anders machen". Des¬ 
wegen mußten diese Rechtsgelehrten erst im ganzen preußischen Staat herum- 
forschen und hören, was für Recht bei den Leuten heimisch wäre, und davon 
suchte der König das Allerbeste heraus und ließ es in sein Gesetzbuch schreiben 
und nannte es das Allgemeine Landrecht. Das war eine solche riesige Arbeit, 
daß der alte König noch darüber gestorben ist; erst sein Nachfolger hat das All¬ 
gemeine Landrecht herausgegeben. 
So hat dieser gute König dafür gesorgt, daß jeder sein Recht bekommen 
konnte. Er hat den Richtern und allen Beamten ihr festes Gehalt gegeben, 
daß sie nicht nach den reichen Leuten zu fragen brauchten, und hat befohlen, 
daß die Richter keine Polizei mehr sein und nicht mehr regieren, sondern bloß 
noch das Recht sprechen sollten und hat das große Gesetzbuch aufschreiben 
lassen, daß nun alle Leute gleich im voraus wissen konnten, was Recht war, 
und daß alle Richter nicht so Recht sprechen dürfen, wie es ihnen vielleicht 
paßt, sondern wie es im Gesetzbuch geschrieben steht. 
Er konnte ganz grimmig und böse werden, wenn er hörte, daß ein 
Richter ungerecht gewesen war. So hatte einmal ein Müller die Richter bei 
ihm verklagt. Der hatte nämlich mit seinem Gutsherrn und dem Landrat einen 
Streit gehabt, in dem die Richter ihm Anrecht gegeben hatten. Der Landrat 
hatte ihm das Wasser von der Mühle abgeleitet und hatte es in seinen Fisch¬ 
teich gebracht, und nun ging die Mühle nicht mehr recht. Da sagte nun der 
Müller, er könnte die Pacht nicht mehr bezahlen, und der Landrat hätte die 
Schuld. Das war aber nur zur Äälfte wahr, denn die Pacht konnte er des¬ 
wegen nicht bezahlen, weil er faul und liederlich gewesen war. Der Landrat 
hatte ihm aber schon fünf Jahr lang das Wasser wieder gelassen, und er be- 
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