Full text: Leitfaden für den Unterricht in der Weltgeschichte

Das Alterthum. 
Griechenland. 
Das alte Griechenland umfaßte die ganze südliche Balkan¬ 
halbinsel mit Einschluß von Macedonien und Jllyrien, etwa 1 700 
□ M., und zerfiel in Nordgriechenland (Epirus und Thessalien), 
Mittelgriechenland (mit den Hauptstaaten Phocis, Böotien, Attica) 
und Südgriechenland oder Peloponnes (mit den Hauptstaaten 
Lakonien oder Sparta, Messenien, Argolis, Arkadien) nebst 
den umliegenden Inseln im ägäischen und jonischen Meere. 
(Das heute unter demselben Namen bestehende Königreich hat 
an Größe bedeutend verloren, der ganze nördliche Theil befindet 
sich unter Herrschaft der Türken.) Wilde Gebirge durchziehen 
das Land, welche im Olympos eine Höhe von beinahe 9 000' 
errreichen. An Flüssen ist es sehr reich, doch sind diese, wegen 
der geringen Breite des Landes, von keiner großen Bedeutung. 
Lykurg, Gesetzgeber der Spartaner. 
Bald nach 900 v. Chr. faßte in Sparta, das mit Athen 
bald das größte Uebergewicht unter den einzelnen Staaten Griechen¬ 
lands gewonnen hatte, Lykurg, ein Abkömmling der Herakliden, 
dem Moses ähnlich, den großen Gedanken und brachte ihn auch 
zur Ausführung: aus seinen Landsleuten ein in seiner Art einziges 
kriegerisches Volk zu erziehen. Die Lakedämonier oder Bewohner 
der südlichen Landschaft Lakonien, waren, da sie bisher der Cultur 
sich wenig zugänglich gezeigt hatten, von den übrigen Stämmen 
der Hellenen gering geachtet. Den größten Theil des Grund¬ 
vermögens hatten einige mächtige Familien (Aristokraten) an sich 
gerissen, und Gesetz- und Sittenlosigkeit herrschte allgemein. Da 
unternahm es der spartanische Königssohn Lykurg, der es ver¬ 
schmähte, nach seines Bruders Tode die königliche Würde 
anzunehmen, durch Reisen dazu vorgebildet, unter der Sanction 
des delphischen Orakels, dem Volke seiner Heimath Gesetze zu 
geben, welche ihm zur Besserung und Beglückung desselben geeignet 
schienen. Nach dem Orakelspruch wurde die ganze Verfassung 
eingerichtet. Der hohe Rath oder Gerusia, d. i. Rath der Alten, 
an dessen Gutachten die Könige gebunden waren, bestand aus
	        
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