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Harzischen Bergbaus bei Klausthal und Zellerfeld ausgegangen,
ebenso 1163 der zu Freiberg in Sachsen. Sächsische Bergleute waren
es ferner, die die Goldbergwerke in Siebenbürgen und Ungarn, die
Silberbergwerke bei Trient, die Bergwerke in Schlesien schufen.
Seit dem Ende der salischen Zeit ist der Bergbau ein
wichtiger Faktor der deutschen Volkswirtschaft.
Durch Salinenbetrieb und Bergbau lerute der Deutsche einen
neuen wirtschaftlichen Wert des Bodens kennen. Für den Acker¬
bauer besteht der Wert des Bodens darin, daß er Erzeuger,
für den Bergmann darin, daß er Behälter von Stoffen ist.
Das neue wirtschaftliche Arbeitssystem hat zwei Aufgaben: die
int Boden enthaltenen wirtschaftlichen Stoffe gewinnen (Okku¬
pation, okkupatorische Arbeit), dann verarbeiten-^ verhütten.
Zum Schmelzen braucht man Kohlen, und so wurde die Kohlen¬
brennerei ein Hilfsbetrieb der Hütte. Also bewegte sich das ganze
neue Arbeitsgebiet in drei Richtungen; sie sind durch die Worte
Bergwerk, Hütte und Köhlerei gekennzeichnet. Der Mangel
an guten Verkehrsmitteln zur Fortbewegung von Massengütern,
namentlich auch der Mangel an Straßen, bewirkte, daß Bergwerk,
Hütte und Köhlerei nahe beieinander sein mußten.
Wem gehörten die Einrichtungen, wer leitete sie? Nach altem
Recht waren die Bodenschätze ein Regal des Königs. Und da nun
die Gewinnung und Verarbeitung der Bodenschätze ein großes Be¬
triebskapital und, namentlich auch wegen der Unvollkommenheit der
Technik, ein Zusammen- und Miteinanderarbeiten vieler Arbeits¬
kräfte erforderte, so waren die Betriebe königliche oder ans Grund
königlicher Verleihungen grundherrliche. Das Bergwerksrecht war im
ganzen ein königliches bzw. durch Belehnung ein grundherrliches —
bis zur Goldenen Bulle 1356.
Den ursprünglichen Rechtsverhältnissen nach war der Bergwerks¬
betrieb zunächst ein grundherrlicher. Wie seine Fronhöfe (II § 32),
so organisierte der Grundherr auch sein Bergwerk. Unter der Aus¬
sicht von Ministerialen arbeiteten unfreie Knechte im Bergwerk, und
darin liegt der Ursprung des Wortes Bergleute: Leute — die
Gesamtheit abhängiger, dienender Personen, Bergleute — die Un¬
freien, die im Bergwerk tätig sind. Wegen ihrer Unterordnung unter
den herrschaftlichen Ministerialen hießen die Bergknechte auch Berg¬
knappen (s. Mühlknappen II § 32, 4), und so sind in die Berg¬
mannssprache die Worte Knappe und Knappschaft mit ihren vielen
Zusammensetzungen gekommen.
Preußisches Berggesetz vom 24. Juni 1865, Titel VII. Von
den Knappfchaftsvereinen. „Für die Arbeiter aller dem gegen-