Full text: Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit

VORBEMEREÏÏMEI ZU STRUMR-MEME HAIB-ATIIS: MITTELALTER USB IEÏÏERE ZEIT. 
DEUTSCHLAND. 20 Karten. 
Laufende Nummern des Atlas: Nr. 31 bis 50. 
(81) Deutschland Nr. I. Deutschlands Gaue. I. Nörd¬ 
liches Lothringen. Friesland. — Nebenkarten: 
1. Nordalbinger, Limes Saxonicus. — 2. Sclavania. 
Von Th. Menke. 
(32) Deutschland Nr. II. Deutschlands Däne. II. Mitt¬ 
leres Lothringen. — Nebenkarte: Gaue der Diö- 
eese von Verdun. Von Th. Menke. 
(33) Deutschland Nr. II. Deutschlands Gaue. 
III. Sachsen. Nördliches Thüringen. Von 
Th. Menke. 
Die Rechtfertigung der deutschen Gaugeographie, wie 
sie in den Nummern I—VI dieser Sektion kartographisch 
niedergelegt ist, würde einen sehr starken Band erforden 
Der Verfasser muss sich daher auf wenige Andeutungen 
beschränken. 
Seit Bessel’s epochemachendem Werke über die deutschen 
Gaue ist nicht bloss sehr viel neues, ihm noch unbekanntes 
Quellenmaterial an das Licht gezogen und zu seiner Zeit 
Bekanntes besser als früher ediert, sondern auch das von ihm 
Begonnene sehr wesentlich erweitert und berichtigt worden. 
Die Schriften, in denen dies geschehen ist, beschränken 
sich theils auf einzelne deutsche Bundesstaaten, theils auf 
einzelne Diöcesen, theils auf einzelne Gaue. Ein Plan des 
leider zu früh verstorbenen Landau, durch den Gesammt- 
verein der historischen Vereine Deutschlands allmälig 
eine umfassende Gaugeographie zustande zu bringen, ge- 
rieth nach Herausgabe der beiden von Landau selber be¬ 
arbeiteten Monographieen wegen mangelnder Theilnahme in’s 
Stocken. Wäre er in derselben Methode weiter geführt 
worden, so würde er an dem Widerspruch, in dem diese 
Methode zu den Grundsätzen der jetzigen historischen 
Forschung steht, bald gescheitert sein. 
Der Verfasser wurde durch diese Vorarbeiten, zumal 
da in einer grossen Anzahl derselben nicht klar hervortritt, 
was auf Quellenzeugniss, was auf Combination des Ver¬ 
fassers beruht, der Verpflichtung nicht überhoben, das ge¬ 
summte Quellenmaterial zu seinem Zwecke zu durchforschen. 
Es ist dies im Wesentlichen vollständig geschehen. Die 
Arbeit lag in unvollendeter Form der Berliner Akademie, 
die eine auf die deutsche Gaugeographie bezügliche Preis¬ 
aufgabe ausgeschrieben hatte, vor und erhielt von ihr den 
Preis. 
Ein zweites wichtiges Hülfsmittel für die Bestimmung 
der Gaugrenzen sind die Diöcesangrenzen des Mittelalters. 
Es mussten sowohl aus diesem Grunde, als um Ein¬ 
sicht darüber zu gewinnen, ob die Archidiaconatsgrenzen 
mit den Gaugrenzen coincidieren, wie vielfach angenommen 
wird, die sämmtlichen Diöcesen und Archidiaconate Deutsch¬ 
lands kartographisch entworfen werden. Es stellte sich 
dabei die Uebereinstimmung der Archidiaconate mit den 
Gauen in Austrasien — anders in Neustrien — als äusserst 
gering heraus; die Grenzen der Archidiaconate wurden 
hier zu einer Zeit, als die Gauverfassung bereits völlig in 
Verfall geraten war, fixiert. Eine genauere Untersuchung 
dieses Verhältnisses, die allerdings mühsam ist, wäre sehr 
wünschenswert]::. 
Ein drittes, noch weiter zu verwertendes Hülfsmittel 
sind die jetzigen Stammesgrenzen. Die Grenze zwischen 
Thüringen und Sachsen bestimmt sich beispielsweise, so 
weit positive Angaben fehlen, nicht nach der hierarchischen 
Eintheilung der Mainzer Diöcese, wie v. Ledebur annimmt, 
sondern nach der Grenze des Hoch- und Plattdeutschen. 
Da genaue Angaben darüber nicht veröffentlicht sind, habe 
ich ein Paar Nachtquartiere in Leinefekle, einer Ruhestation 
der vom Norden nach dem Süden gehenden Eisenbahnzüge, 
zu Nachfragen benutzt und nach dem erhaltenen Resultate 
i einen Theil der Grenze gezogen. Weitere Mittheilungen 
über diese Grenzlinie von seiten Ortskundiger würden mir 
sehr erwünscht sein. 
Die urkundlich als in bestimmten Gauen liegend be- 
j zeichneten Orte sind ihrer überwiegenden Mehrzahl nach 
auf den Karten angesetzt. Nur bei einigen wenigen Gauen 
reichte der Platz dafür nicht aus, namentlich auch nicht 
bei den sclavanischen Gauen, die leider in einem kleineren 
Massstabe gegeben werden mussten. 
Was die Rechtschreibung der Namen auf sämmtlichen 
deutschen Gaukarten angelit, so verdanke ich das, was in 
dieser Beziehung Gutes an ihnen ist, der Güte des Herrn 
Professor Müllen hoff, der sich bereitwilligst der 
grossen Mühe unterzog, mein umfangreiches Manuscript 
von diesem Gesichtspunkte aus durchzusehen und mit Be¬ 
merkungen zu begleiten. „Bei einem nach Ort und Zeit 
so verschiedenen Material“, bemerkt derselbe, „wie die 
deutschen aus dem früheren Mittelalter überlieferten Orts¬ 
namen, ist es unmöglich, eine sprachliche Gleichmässigkeit 
durchzuführen oder ohne Willkür und Verwegenheit her¬ 
zustellen. Das Bestreben soll nur darauf gerichtet sein, 
sprachliche Unformen und Unmöglichkeiten, auch wenn 
sie in den Urkunden durch die Schuld unkundiger oder 
nachlässiger Schreiber sich finden, so viel als möglich fern¬ 
zuhalten und zu beseitigen. Ueberliefert sind die Orts* 
namen gewöhnlich in dem Ortscasus, dem Dativ, und von 
vielen abgeleiteten und zusammengesetzten, wie Wlzun- oder 
Wtzanburg, Rotanbah u. dergl,, giebt es in Wahrheit gar 
keinen Casus rectus oder Nominativ, oder fungiert dafür 
die locale Dativform, wie heutzutage in Freienwalde, Rothen¬ 
hausen, Göttingen, Bremen, Preufsen, Sachsen, Hessen u. s. w. 
Wir haben daher auch den Dat. Sing, gelassen, auch wo 
er sich, wie in Asfo, Oulalio, in denen auf —leibu, 
—levo u. a., leicht durch den Nom. Sing, hätte ersetzen 
lassen und dieser auch oft überliefert ist. Nur wäre es 
thörieht gewesen, den Flussnamen Oulaha neben dem Orts¬ 
namen (zi) Oulaho im Dativ zu geben. Wir haben in 
Flussnamen, ausser den Compositis mit schwachem Adjectiv, 
überall den Nominativ gesetzt, sonst aber nur. um eine 
allzu auffallende Ungleichheit zu vermeiden, die Nominativ¬ 
form in den zahlreichen Namen auf —dorf, thorp und 
—heim, —hem durehzuführen gesucht. Bei gouui und 
seinen Formen musste auf Gleichmässigkeit schon wegen 
der Ungleichheit des urkundlichen Materials verzichtet 
werdend 
VERLAG VON JUSTUS PERTHES IN GOTHA. 
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