Metadata: Bürgerkunde des Hansa-Bundes

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Zahl gleichberechtigter, selbständiger, nur durch ein schwaches Band 
zusammengehaltener Staaten auf. Neben dem König entsteht die 
Landeshoheit. Das alte deutsche Erbkaiserreich wurde Wahl reich. 
Die Wahlberechtigung, die ursprünglich dem gesamten deutschen 
Volke zustand, ging später auf wenige Fürsten (Kurfürsten) über, 
was 1356 in der goldenen Bulle König Karls IV. reichsgesetz¬ 
lich geregelt wurde und deren Macht wiederum stärkte. 
In der vierten Periode des Deutschen Reichs von 1495—1806 
endete der Kampf um Macht und Unabhängigkeit zwischen Königs¬ 
gewalt und der Territoriallandesherrschaft mit dem Siege der 
letzteren. Der Westfälische Friede 1648 gewährte den 
Landesherrn der einzelnen Gebiete sogar das Recht der Bündnis¬ 
schließung mit dem Auslande. Das alte Reich wurde zum Schatten¬ 
reich, nachdem im napoleonischen Rheinbunde die beteiligten 
Staaten unabhängig geworden waren, und verschwand mit der 
Niederlegung der Kaiser würde (1806) durch Franz II. von 
Österreich. Deutschland war damit in eine größere Zahl von selbstän¬ 
digen Staaten aufgelöst; hier beginnt ein Wendepunkt der deutschen 
Geschichte. Nach der Rheinbundakte (1806) und den Beschlüssen 
des Wiener Kongresses vom September 1814 bis Juni 1815 wurde 
die Zahl der deutschen Staaten von 296 auf schließlich 38 herab¬ 
gemindert. Aus inneren Gründen, aber auch dem Auslande gegenüber, 
erschien eine engere Verbindung dieser Staaten dringend geboten. 
Diese vollzog sich im Deutschen Bund (Wiener Bundesakte 
vom 8. Juni 1815, Wiener Schlußakte vom 15. Mai 1820). Gebunden 
sind nur die Einzelstaaten, nicht die Angehörigen der Einzelstaaten. 
Der Deutsche Bund war ein völkerrechtlicher Verein, ein Staatenbund 
(S. 16), ohne organische Zusammenfassung der Staatsangehörigen. 
Eine einheitliche Bundesgewalt oder eine einheitliche Repräsentation 
solcher gab es nicht, sie ruhte bei den Regierungen der Einzelstaatem 
Sein Organ war einmal der Bundestag, auch Bundesversamm¬ 
lung genannt, der entweder (u. a. für die laufenden Geschäfte) 
als engerer Rat oder für wichtigere Beschlüsse als Plenum tagte. 
Es bestand sodann ein Bundesheer, jedoch kein eigentliches 
Finanzwesen. Die Bundeseinrichtungen genügten der inneren und 
äußeren Entwicklung Deutschlands nach keiner Richtung. Schon 
in dieser Zeit fand der deutsche Einheitsgedanke eine besondere 
Anregung durch die im Jahre 1833 erfolgte Gründung des deutschen 
Zollvereins — also zunächst auf wirtschaftspolitischer Grundlage. 
Nachdem nämlich durch die französische Kontinentalsperre 
gegen England sich besonders im westlichen Deutschland eine Industrie 
gebildet hatte, kam diese mit Wegfall der Sperre und dem Eintreten 
der englischen Konkurrenz in Gefahr (S. 94). Preußen führte damals
	        
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