Vorwort.
Da sowohl nach den Bestimmungen vom 13. Januar 1908, wie auch
nach § 22 der Lehr- und Prüfungsordnung für die Oberrealschulen vom
8. April 1908 die Durchnahme der europäischen Länder nicht mehr ausschließlich
in der III. Klasse (Untertertia) zu erledigen ist, habe ich in dieser Auflage von
einer Abgrenzung des Stoffes nach Klassenstnsen Abstand genommen. Damit
hängt zusammen, daß die Abschnitte über die Bewegung der Erde in den
systematischen Teil eingereiht worden sind. Nach wie vor halte ich aber für
zweckmäßig, wenn diese Paragraphen bereits in der II. Klasse (Obertertia) vor
der Besprechung der fremden Erdteile behandelt werden.
Leipzig, Ostern 1911.
Der Verfasser.