Teutschland. 407
Büsch u. Ñ., einen entschiedenen Ruhm als Schrift»
steiler erworben. Die herrschende Kirche ist die
lutherische, und die außer derselben sind, haben noch
nicht die Erlaubm'ß zu eigenen Kirchen erhalten kön¬
nen, woran der übertriebene Religionseifer einiger
<m6 der hiesigen Geistlichkeit Ursache gewesen seyn
soll. Die Regierungöversassung ist im Ganzen vor¬
trefflich, wie dentr auch Hamburg wohl die einzige
Reichsstadt seyn wird, die mit sich selbst keine Pro¬
zesse bey den Reichsgerichten führet. Ihr Gebiet
ist beträchtlich, und enthalt sehr fruchtbare und er¬
giebige Ländereyen»
Noch einige unmittelbare Reichsländer.
Nachdem wir so viel, als uns die Absicht die-Unmittelbar
fes Buches erlaubte, unfern Lesern, wo keinen voll-^chblam
ständigen, doch einen, hinreichenden Begriff von"'
Teutschland mitzutheilen gesucht haben, so bleibt uns.
noch übrig nur mit wenigen Worten einiger Reichs¬
lande zu gedenken, die zu keinem der obigen Kreise
gehören. Das sind denn i) die Grafschaft ffimní
pelgard, an den Gränzen der Franche Kontte,
welche guten Weinwachs und wichtige Fischereyen
hat, und dem Herzoge von Wirtemberg gehöret,
dem sie jährlich 60000 Fl. einkragen soll, 2) Die
Herrschaft Asch, zwischen dern Vogtland und dem
Bayreuthischen, welche dem Freyhcrrn von Zedtwitz
gehöret, g) Die Herrschaft Jever, an den Gran¬
zen von Ostfriesland, ein zwar nur kleines, aber we¬
gen seiner Fruchtbarkeit, Pferde - und Hornviehzucht
sehr beträchtliches Ländchen, welche dem Fürsten von
Zerbst gehöret. 4) Die Herrlichkeit Rniphauscn,
von der vorigen meist umgeben, dem Grasen von
Bentink gehörig, und verschiedene andere, von denen
wir bloß die Namen anführen müßten.
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