Full text: [Bd. 2, Abth. 1] (Bd. 2, Abth. 1)

Teutschland. 407 
Büsch u. Ñ., einen entschiedenen Ruhm als Schrift» 
steiler erworben. Die herrschende Kirche ist die 
lutherische, und die außer derselben sind, haben noch 
nicht die Erlaubm'ß zu eigenen Kirchen erhalten kön¬ 
nen, woran der übertriebene Religionseifer einiger 
<m6 der hiesigen Geistlichkeit Ursache gewesen seyn 
soll. Die Regierungöversassung ist im Ganzen vor¬ 
trefflich, wie dentr auch Hamburg wohl die einzige 
Reichsstadt seyn wird, die mit sich selbst keine Pro¬ 
zesse bey den Reichsgerichten führet. Ihr Gebiet 
ist beträchtlich, und enthalt sehr fruchtbare und er¬ 
giebige Ländereyen» 
Noch einige unmittelbare Reichsländer. 
Nachdem wir so viel, als uns die Absicht die-Unmittelbar 
fes Buches erlaubte, unfern Lesern, wo keinen voll-^chblam 
ständigen, doch einen, hinreichenden Begriff von"' 
Teutschland mitzutheilen gesucht haben, so bleibt uns. 
noch übrig nur mit wenigen Worten einiger Reichs¬ 
lande zu gedenken, die zu keinem der obigen Kreise 
gehören. Das sind denn i) die Grafschaft ffimní 
pelgard, an den Gränzen der Franche Kontte, 
welche guten Weinwachs und wichtige Fischereyen 
hat, und dem Herzoge von Wirtemberg gehöret, 
dem sie jährlich 60000 Fl. einkragen soll, 2) Die 
Herrschaft Asch, zwischen dern Vogtland und dem 
Bayreuthischen, welche dem Freyhcrrn von Zedtwitz 
gehöret, g) Die Herrschaft Jever, an den Gran¬ 
zen von Ostfriesland, ein zwar nur kleines, aber we¬ 
gen seiner Fruchtbarkeit, Pferde - und Hornviehzucht 
sehr beträchtliches Ländchen, welche dem Fürsten von 
Zerbst gehöret. 4) Die Herrlichkeit Rniphauscn, 
von der vorigen meist umgeben, dem Grasen von 
Bentink gehörig, und verschiedene andere, von denen 
wir bloß die Namen anführen müßten. 
C c 4 Dies
	        
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