Full text: Heimatkunde des Stadt- und Landkreises Erfurt

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wird in einem besonderen Ofen gekocht und dann getrocknet. Die ge- 
trocknete Masse wird gemahlen und kann als Futtermittel Verwendung 
finden. Dasselbe geschieht auch mit dem überflüssigen Blute, das nicht 
zur Wurstbereitung benutzt wird. Die Knochen der verworfenen Tiere 
werden verbrannt. 
II. Der Stadtkreis Erfurt im allgemeinen. 
a) Fragen und Aufgaben: 
1. Sprich über die Lage des Stadtkreises! 
2. Sprich über seine Größe! 
3. Berichte über die Zahl der Einwohner und ihr Religionsbekenntnis! 
4. Nenne die evangelischen und katholischen Kirchen innerhalb des Stadtkreises! 
5. Was für Schulanstalten gibt es? 
6. Wie ist sür die Armen des Stadtkreises gesorgt? 
7. Wie wird der Stadtkreis verwaltet? 
8. Was sür Behörden gibt es sonst noch im Stadtkreis? 
9. Sprich über die Beschäftigung der Bewohner! 
10. Sprich über ihr Wesen! 
11. Wodurch ist für ihre Gesundheit gesorgt? 
12. Nenne die wichtigsten Verkehrseinrichtungen! 
13. Sprich über die Tätigkeit der Feuerwehr! 
14. Erzähle, wie der „Anzeiger" entsteht! 
15. Sprich über die Entwicklung des Erfurter Gartenbaues! 
d) Unterrichtsergebnisse: 
1. Der Stadtkreis Erfurt wird gebildet aus der Stadt Erfurt, dem 
Vorort Erfurt-N. und den zwei Siedlungen Alt- und Neudaberstedt. 
2. An der Spitze des Stadtkreises steht der Oberbürgermeister. Ihm 
zur Seite stehen der Bürgermeister, 17 Stadträte und 52 Stadt- 
verordnete. 
3. Die Bewohner des Stadtkreises beschäftigen sich hauptsächlich mit 
Gewerbe und Handel, doch auch mit Ackerbau, Viehzucht, 
Gärtuerei und Bergbau 
4. Der Landwirt, Gärtner, Bergmann usw. sorgen für die Rohstoffe. 
5. Die Gewerbetreibenden oder Handwerker verarbeiten die Roh- 
stoffe. 
6. Das Großgewerbe verarbeitet die Rohstoffe in Fabriken unter Be- 
Nutzung von Dampf, Wasser und Elektrizität. 
7. Der Händler und der Kaufmann verkaufen die fertigen Waren 
und die Stoffe, die bei uns nicht gewonnen werden. 
8. Die genannten Berufe sorgen für unsere Ernährung, sie bilden den 
Nährstand. 
9. Zum Lehrstand gehören die Lehrer, Geistlichen, Richter und Ärzte. 
10. Zum Wehrstand gehören die Soldaten.
	        
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