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Gemeindeland, die Slmende, also die vom vorf gemeinsam benutzten wiesen und 
weiden. Wälder und Wege, eventuell Seen. Sandgruben. Steinbrüche, wann und wo 
die Germanen die bei den Slawen noch verbreitete Hauskommunion aufgegeben und 
an Stelle des Aollektivbesitzes der Sippe den Individualbesttz, also die eigene Hofstatt 
mit eigenem Äcker entwickelt haben, darüber fehlen authentische Nachrichten. Immer¬ 
hin dürfte die Annahme") einer sozialen Revolution nicht dem wahren Sachverhalt 
entsprechen. Mmende und Flurzwang sind ja noch Reste des Kommunismus, der all¬ 
mählich abgeschafft wurde. Ursprünglich besaß jeder Hofbauer in jedem Gewann oder 
Zeigen einen Landstreifen, eine Hufe, die durchschnittlich, je nach der Größe 
seiner Familie (beHofen — bedürfen) aus 20 bis 40 Morgen, d. h. an einem Tage 
bearbeitbaren Landflächen bestand, Auf leichtem, schlechtem Boden wächst diese Zahl- 
in der Eifelabtei Prüm gehörten z. 6. 160 Morgen zu einer Hufe, weil nun diese 
Hufen, die den einzelnen Lauern gehörten, in der Flur verteilt lagen, ergab sich 
daraus eine bunte überfülle von Grundstückgrenzen, eine Duelle ewigen Haders 
einerseits, aber anderseits auch der Nährboden jenes starken, republikanischen Ge¬ 
meingefühls, das noch aus den alten weistümern zu uns spricht. Venn bei dem Man¬ 
gel an erschließenden wegen verband sich mit dieser Ackerverteilung der Flu r- 
zwang (?lurordnung), der durch Festsetzung der Bestellungszeit, der Fruchtart und 
des Ernteanfanges für die einzelnen Gewanne oder Schläge verhinderte, daß durch 
die Willkür des Einzelnen das Ackerland anderer durch Legehen oder hinüber¬ 
fahren geschädigt wurde. Vieser kommunistische Betrieb wirkt ja in vielen Wein¬ 
gegenden noch bis zur Gegenwart nach, indem bei der Reife die Weinberge auch 
für ihre Besitzer geschlossen und erst zur gemeinsamen Ernte lagenweise wieder 
freigegeben werden. Im Lauf des 19. Jahrhunderts haben erst in Preußen, dann 
auch in Rayern, Sachsen, also von Norden nach Süden fortschreitend vorteilhaftere 
Regulierungen derart Platz gegriffen, daß man den zerstreuten „gemengten" 
Einzelbesitz zusammenlegte zu einheitlicheren, zusammenhängenden Flächen, das 
Feldgelände durch Zufahrtswege erschloß, die dem einzelnen Bauern ermöglichten, 
seine Landstücke nach freiem Gutdünken zu bewirtschaften, vas ist der bekannte 
Prozeß der Separation oder Flurbereinigung (VerKoppelung), durch den 
der meist so bunte Teppich der vorffluren ein sehr verändertes einförmigeres Gesicht 
erhalten hat.*) 
Die der Zentralisation zustrebende, politische Entwicklung ließ schon früh, 
vom y. Jahrhundert ab, in dem alten Haufendorf einen Platz, den öl n g e r bedeutsam 
werden, wo unter alten, schattenden Linden; meist auf Steinsitzen, Gericht 
gesprochen, Feste gefeiert und gemeinsame Angelegenheiten beraten wurden. Es 
lag also nahe, diesen vorfplatz. im westlichen Niederdeutschland Tie, in Süddeutsch¬ 
land heimgarten genannt, bei der Anlage von vornherein zu berücksichtigen, etwa 
aus diesem sozialen Mittelpunkt einen lokalen zu machen und die Höfe nach ihm 
zu richten. So entstand im 12. Jahrhundert das Angerdorf, der Form nach 
ein Mitteltyp zwischen Haufendorf und Rundling. 
') vgl. R a n ck, Kulturgeschichte des deutschen Bauernhauses, S. 4. 
2) Genauere angaben macht (Beides, Geschichte des deutschen Bauernstandes, 3. 106. 
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