zu Deutschland. 861
ftrasten, Lothringen,NLederland,ja garpreussen
undLrefUmd, Provintzen des Römischcn Reiches
gewesen sind; das ist gar geschwinde gesaget, aber
deswegen nicht so gleich ausgemachet.
Es kömmt aber nur auf etliche Land - Charten
an: z. E. r de Regno Eomdardico, 2. de Exar-
chatu Ravennateníi, Z. de Regno Arelatenfi , 4.
de Regno Burgundico, 5. de Regno Auitrafise,
Und «. de Regno Lotharii*
Diese sechs Charten habe ich zwar fleißig, aber
vergebens gesucht, und das darum, weil sie nicht in
der Welt sind: Der Künstler ist vielleicht auch noch
nicht gebohren, der uns von diesen gantz bekannten
Ländern, von jedwedem einen accuraten Riß ver¬
fertigen wird.
Der XI. Articul.
Von der Reaierungs - Form de§ heurigen
Römischen Reichs.
Es ist keine MONARCHIA , keine ARISTO-
CRAT1A , feine DEMOCRATIA und auch kein
SYSTEMA FOEDERATORUM : Denn alle
diese Aristotelischen Schul-Wörter wollen sich hie-
her nicht schicken.
Mich deucht aber, es ist ein grosser Volltischer
Cörper: Dessen Haupt ist der Römische Kayser;
und die Glieder werden Reichs-Stände genennet:
Dieselben habm sich durch gewisse Grund-Gesetze
dermassen mit einander verbunden, daß auf einer
Seite die hohen Rechte der Majestät, und auf der
andern die theuren Privilegia der Freyheit neben
einander stehen können; in keinem andern Abse¬
hen, als daß dadurch der gantze Cörper den höchsten
Grad der politischen Glückseligkeit erlangen möge.
Als