Der Regierungsbezirk Münster.
I. üöeröliclt.
Der Regierungsbezirk Münster nimmt den Nordwesten der
Provinz Westfalen ein. Er hat die Gestalt eines Vierecks mit
drei langen und einer kurzen Seite; letztere liegt im Westen.
Im Osten grenzt er an die Provinz Hannover und den Regie-
rungsbezirk Minden, im Süden an den Regierungsbezirk Arns-
berg, im Westen an die Rheinprovinz und im Norden an Holland
und Hannover. Münster ist nach seiner Größe der mittlere der
drei Regierungsbezirke; der Flächeninhalt beträgt etwas über
7000 qkm (7250 qkm). Sein Boden gehört sast ganz der
Westsälischen Bucht an, die deshalb auch die Münstersche Bucht
oder der Tieflandbufeu von Münster heißt. Im Nordosten
recken sich die Ausläufer des Teutoburger Waldes mit ihren
Nebenzügen in den Bezirk. Diese Landschaft heißt von einer
alten Burg das Decklenburger Land. Der größte Teil der
Tieflandsbucht ist Flachland. Doch sinden sich auch Erhebungen,
die zusammen der Münstersche Landrücken genannt werden.
Dieser Landrücken dehnt sich durch den Süden des Landes aus
und biegt an seinem Westende weit nach Norden um. Das
Flachland wird durch seinen nördlichen Vorsprung in das Innere
der Westsälischen Bucht und den Nordwestrand derselben geteilt.
So lassen sich auch hier vier Landschaftsgebiete unterscheiden:
a. das Tecklenburger Land,
b. das Innere der Westfälischen Bucht,
c. b et Nordwestrand derselben und
d. das Gebiet des Münsterschen Land-
rücke n s.
Im Osten des Regierungsbezirks fließt die Ems, westlich
davon die V e ch t e, im Süden die Lippe, die hier lange
Zeit die Grenze bildet.