404 VI. Ztr. Karl V. bis zum westph. Frieden. 1520 — 1648.
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Majestät Gefangener, und bitte um fürstlichen Gewahrsam" —
„Wohl, ihr sollt gehalten werden, wie ihr verdient," schloß der
Kaiser. Dann wurde der Churfürst durch Alba mit dem Herzog
Ernst von Braunschweig Lüneburg, der gleichfalls ge¬
fangen war, ins Lager geführt.
So endigte dieser für den Kaiser so glückliche Tag, von dem
er selbst in Cäsars Weise schreibt: „Ich kam, ich sah, und Gott
siegte."
Nach einer Ruhe von zwei Tagen zog er nach Torgau,
welches sich sofort ergab, und von da nach Wittenberg, der
Hauptstadt des Landes. Sie war fest mit guter Besatzung ver¬
sehen, und die Bürgerschaft voller Muth; wenn sie sich hielt, so
mußte Karl vielleicht Sachsen verlassen, ohne das Werk vollen¬
det zu haben; denn zu einem langen Feldzuge war er nicht ge¬
rüstet. Da wandte er, in seiner Ungeduld, ein Mittel an, wel¬
ches ihn von Neuem der Ueberschreitung des Rechtes und der
Reichsverfassung anklagt. Er ließ durch einen Herold der Chur-
fürstrn und ihren Söhnen kund thun, daß er ihnen, wenn sie die
Stadt nicht übergäben, das Haupt des gefangenen Vaters senden
werde; und als dennoch eine abschlägliche Antwort erfolgte, ließ
er über den unglücklichen Fürsten durch ein Kriegsgericht das
Todesurtheil sprechen. Das durfte er, wenn es gleich das
gerechteste Urtheil gewesen wäre, nicht ohne einen deutschen Für¬
stentag. Wohl mag es ihm mit der Hinrichtung selbst nicht Ernst
gewesen seyn, die nur ein Schreckmittel für die in der Stadt
seyn sollte; allein die Verletzung des Rechtes lag in der Weise
des Urtheils, und wenn es als Schreckmittel nicht nutrite, so
war von Karls strengem Sinne, der keinen Schritt zurückthat,
die Vollziehung desselben wobl zu fürchten.
Der Churfürst, der im Glücke sich schwach gezeigt, bewies
fetzt den Heldenmuth einer starken Seele. Das Todesurtheil wurde
ihm angeküttdigt, als er eben mit dem Herzog Ernst von Lüne¬
burg am Schachbrette saß. Ruhig sprach er: „Ich kann nicht
glauben, daß der Kaiser dermaßen mit mir handeln werde; ist
es aber gänzlich also bei der kaiserlichen Majestät beschlossen so
begehre ich, man soll es mir fest zu wissen thun, damit ich, was
meine Gemahlin und meine Kinder angeht, bestellen möge."
Vom Herzog Moritz ist nicht bekannt, daß er in dieser Sache
sein Wort bei dem Kaiser verwendet habe; der Churfürst Joa¬
chim von Brandenburg dagegen kam sogleich in das kaiserli¬
che Lager und bemühte sich aufs eifrigste, das Unglück durch einen
Vergleich abzuwenden. Es gelang ihm auch, aber unter barten
Bedingungen für Johann Friedrich. Dieser mußte für sich und
seine Nachkommen auf die Churwürde und auf sein Land Ver¬
zicht leisten, welches beides an He^og Moritz übergincz. Seine
Festungen Wittenberg und Gotha nmrden dem Kaiser überliefert,
und er selbst sollte dessen Gefangener bleiben, so lange es diesem
gefallen würde; so daß er ihn sogar nach Spanien, unter die
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