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seines Hauses zum Vertrage von Celle, 12. Februar 1650, wo--
durch festgesetzt wurde, nach etwaigem Aussterben der Grafen von
Oldenburg jene Stücke sofort als erledigte Lehen, selbst mit Waffen¬
gewalt, wenn es sein müßte, einzuziehen.
Ein mit Schweden und Hessen 1652 zu Hildesheim angeblich
zum Schutze der Bestimmungen des westphälischen Friedens ge¬
schloffenes Bündniß ward bald wieder vergessen.
Von größerer Bedeutung war die aus dem Kreistage zu Lüne¬
burg am 7. November 1652 geschehene Wahl Christian Ludwig'ö
zum niedersächstschen Kreisobersten. Diese Stellung gab ihm viel¬
fache Gelegenheit, sowohl in deutschen, wie in europäischen An¬
gelegenheiten ein Wort mitzureden.
Zu wünschen freilich wäre gewesen, daß er bei der am 17.
August 1658*) gestifteten sogenannten Rheinligue einer andern
Politik gefolgt wäre. Frankreich, das schon immer nach bleiben¬
dem Einstuß in Deutschland gestrebt hatte, benutzte die getrennten
Fürsten, unter dem Vorwände der Erhaltung des westphälischen
Friedens, Schweden, Mainz, Trier, Cölln, Hessen, Münster, Pfalz-
Neuburg, Brandenburg und die braunschweig-lüneburg'schen Her¬
zöge, zu einem Separat-Bündniß mit sich zu vereinen. Andere
Bündnisse mit Frankreich, bei denen letzteres als der größte Staat
stets den Vortheil hatte, folgten bald. Diese Verbindungen bilden
den Anfang für eine endlos lange unglückliche politische Zeit.
Als Kreisoberster und Nachbar mußte sich Christian Ludwig
auch häustg in die Streitigkeiten mischen, die das in Ostfriesland
regierende Haus der Cirksena's mit dem Lande hatte. Dies gab
zunächst zu langdauernden Verbindungen mit Ostfriesland über¬
haupt Veranlassung, und vielleicht die erste Vorbereitung zu dem
später wirklich ausgeführten Erwerb des Landes.
Christian Ludwig gehört 511 den Regenten, deren Wirksamkeit für
innere Landesangelegenheiten überaus segensreich war, ohne daß da¬
von viel geredet worden wäre. Allenthalben suchte er die Spuren
des 30jährigen Krieges zu verwischen. Durch Befestigung des
Kalkberges, den ihm die Stadt Lüneburg bei der Huldigung 1651
abtrat, so wie durch die Befestigung Harbnrg's, sorgte er für
äußere Sicherheit des Landes; durch Hebung der Städte, nament¬
lich Celle's, und durch seine Hofhaltung vermehrte er Handel, Ver-
*) Londorp, Acta pubi. Tom. VIII. p. 417.