Full text: Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig

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ward in Niedersachsen anfangs durch das non Karl dem Großen 
geschaffene Amt der iAissi regii hergestellt. Schon die ersten Ge¬ 
setze von 785 und 797 besagen dies; allein bekanntlich vcrstel dies 
Institut bald, und als sich unter Ludwig dem Deutschen über¬ 
haupt die deutschen Provinzen mehr von denen des fränkischen 
Reichs abgesondert und consolidirt hatten, ward für Niedersachsen 
seit 852 ein Herzogs-Amt geschaffen, um in beständiger ununter¬ 
brochener Wirksamkeit eine den Kaiser und die Grafen verbindende 
Oberbehörde zu bilden. Die Hauptbefugnisse des Herzogs waren 
folgende: 
1) Oberaufsicht über die Thätigkcit der Grasen in jeder Be¬ 
ziehung. 
2) Recht der Berufung und Leitung allgemcinerVolksversammlun- 
gen, insoweit solchen namentlich bei der Gesetzgebung, bei Bewilligung 
außerordentlicher Abgaben re. noch eine Mitwirkung Vorbehalten war. 
3) Verkündigung der neuen kaiserlichen Gesetze. 
4) Anführung des gesummten, aus den Kontingenten der 
einzelnen Gaue gebildeten Heerbanns. 
Die Macht für dieses Amt lag, — abgesehen von eignem Privat- 
Vermögcn der Herzoge, —in dem noch übrigen Thcil des kaiserlichen 
domanii, was der Herzog zu Lehn erhielt. Es bestand ans solchen 
Gütern, welche zerstreut innerhalb der verschiedenen Gaue lagen, 
und bisher von solchen besessen waren, welche dem Kaiser direkt 
zu Abgaben oder Diensten verpflichtet, jetzt aber an den Herzog 
gewiesen waren (Ministeriales regis), oder eö ward auch wohl 
so gewonnen, daß der Herzog das Grafeu-Amt mit den Gütcr- 
belehnungen in einzelnen Gauen erhielt, und dann die Amtsbefug¬ 
nisse wieder durch einzelne 83ice=Comites ausüben ließ. 
Der Kaiser, der somit Niedersachsen beherrschte, hatte jedoch 
wenig eigentliche Revenuen daraus zu beziehen. Einige Paläste, 
erst später Revenuen aus Regalien, namentlich Bergwerke, sind 
kanm anzuschlagen. Die Verwaltung im Lande verzehrte das Ver¬ 
mögen und die Einnahme des Kaisers im Lande, und seine eigne 
wirkliche Gewalt, nachdem er Alles weggegeben, ging nur so weit, 
als die Treue der von ihm Angestellten reichte. Dieses ungünstige 
Verhältnis, dazu, wie anfänglich bemerkt, im Volke nicht die mit 
ihm entstandene Idee der Monarchie und des dadurch geheiligten 
Rechts des Monarchen, — Alles dies mußte natürlich zu einer 
demgemäßen Kafastrophe führen.
	        
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