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Donar, in den biblischen Erzählungen Gott und Teufel, Gottes Sohn
(Christus) und des Teufels Sohn. So ward Donar zum Teufelssohn,
und an seine Stelle trat der heilige Christophorus, der das Christ¬
kindlein durch die Furt trug. Nun verstehen wir, warum am Dom zu
Erfurt und Frankfurt ein Bild des heiligen Christoph zu finden ist.
Der Grundbesitz der geistlichen Grundherren war, weil vornehmlich durch
Schenkung entstanden, weit umher zerstreut; Streulage war sein kennzeichnendes
Merkmal. Die 118 Fronhöfe der Abtei Prüm erstreckten sich über das Gebiet
von der Neckarmündung bis nach Arnheim in Holland und von der Lahn bis
zur Maas. Solche Streulage erschwerte den Verkehr zwischen der Zentral¬
stelle und den einzelnen Fronhöfen, nicht nur den Transport-, sondern auch
den Nachrichtendienst. Deshalb richteten die Grundherren einen Botendienst
ein, der zu Pferd oder zu Fuß, wohl auch zu Schiff, von besonders ver¬
trauenswürdigen und um der Gefahren willen auch kräftigen Männern be¬
sorgt ward, einen Botendienst von Fronboten, die als Lohn in der
Regel eine Boten Hufe empfingen.
Betrachtungen. a) 33 er u f und Berufsname. Der Grundherr
war der Eigentümer des Grundes und Bodens und des gesamten Produktiv¬
kapitals, des umlaufenden (der Roh- und Hilfsstoffe) und des stehenden (der
Gebäude, Maschinen, Werkzeuge). Alle auf dem Fronhof tätigen
Personen waren nichts als Arbeiter; keiner von ihnen hatte Eigentum
an irgendeinem Teil vom Grund und Boden oder vom Produktivkapital.
Nach ihrer Arbeit empfingen sie ihre Namen; zu welcher Tätigkeit sie der
Grundherr bezw. fein Vertreter auf dem Fronhof berief, das ward ihr
Beruf, und aus Tätigkeit und Berufung entstand ihr Berufs-
name: major villicus (Meier), ahd. hirti (Hirt), sweigari
(Rinderhirt, von sweiga — Herde), winzurnil (Winzer), ^idalari
(mhd. sldelaere, nhd. Seidler), fiskari (mhd. vischaere, icht>. Fischer),
quirnari (Körner, Kerner), mulinari (Müller), smid (Schmidt,
Schmied). Die Bildungssilbe ahd. - ari, mhd. - aere, nhd. - er bezeichnet alle
diese Männer als tätige, arbeitende Personen. Ein Müller des Fronhofs ist
nichts als ein Arbeiter; ein Müller, Bäcker, Schneider usw. von heute ist,
sofern er selbständig ist, mehr, er ist auch Eigentümer des zu seinem Betriebe
gehörigen Produktivkapitals.
b) Arbeitsteilung. Der Meier sollte das gesamte Land nutzen und
teilte es deshalb in Rücksicht auf die ihm zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
in Sal-, Fron- und höriges Land. Weil der hörige Mann einen Teil feiner
Arbeitskräfte dem Fronherrn geben sollte, konnte er nur Ackerland von einer
bestimmten Größe bewirtschaften, eine Hufe oder einen Teil einer Hufe. In
beiden Fällen ist die Arbeit in Beziehung gebracht zum Raume; wir nennen
das räumliche Arbeitsteilung. Wir finden diese auch darin, daß die
gesamte Grundherrschaft in eine Anzahl von Fronhöfen zerfiel, und daß jeder
derselben eine vom Meier ausgeübte Lokalverwaltung hatte.
Unter allen Arbeitern des Fronhofs waltete eine gewisse Arbeitsteilung,
©er Meier ordnete an und überwachte, die Knechte, Mägde und Gehöfer führten
aus. So ergab sich eine Teilung der Arbeit in leitende und
ausführende. Dieselbe Arbeitsteilung kehrt wieder, wenn auch aus kleinere