Erster Abschnitt.
Das Vaterland — Deutschland.
I. Die Staaten Deutschlands.
A. Der preußische Staat.
1. Die Gemeinden.
Der Ort, in welchem wir wohnen, ist unser Wohnort. Wohnen
wir in einer Stadt, in einem Dorfe oder einem Weiler?— Die
Bewohner einer Stadt, eines Dorfes und der dazu gehörenden Weiler
bilden zusammen eine Gemeinde. Die Menschen haben sich zu Ge¬
meinden vereinigt, um einer dem andern besser helfen, beistehen und
sich so in einem großen Vereine dasjenige verschaffen zu können, was
dem einzelnen Menschen und einer einzelnen Familie nicht.möglich wäre.
Gegenseitige Hülfleistung und Unterstützung ist also der Zweck der Ge¬
meinde. So wie nun aber in dem kleinen Vereine, der Familie, der
Vater dazu bestimmt ist, die Altgelegenheiten derselben zu orditen und
zu besorgen, damit es der Familie wohl ergehe, so sind auch in der
Gemeinde Personen angeordnet, welche dafür zu sorgen haben, daß der
Zweck der Gemeinde um so besser erreicht werde. Diese Personen sind
der Gemeinderath und der Bürgermeister, welcher die Gemeinde¬
angelegenheiten verwaltet. Wo viele Menschen nahe zusammen
wohnen, da muß für gute Ordnung gesorgt und darauf gesehen werden,
daß ein Mensch dem andern an seiner Person oder seinem Eigenthum
keinen Schaden zufüge, daß keiner die Rechte des andern störe, und je¬
der seine Pflicht thue. Hierfür sorgt der Bürgermeister. Er wacht über
die Sicherheit der Person und des Eigenthums, oder er hand¬
habt die Polizei. Ein oder mehrere Polizeidiener, Feldhüter und
Nachtswächter sind ihm hierbei behülflich und stehen unter seinem Be¬
fehle. — Alle öffentlichen Gebäude in der Gemeinde: die Schule, die
Kirche, das Rathhaus, das Brandspritzenhaus, ferner die Gemeindewege,
Brücken, Brunnen und Pumpen u. s. w. werden auf Kosten der Ge¬
meinde gebaut und unterhalten. Hierzu ist aber sehr viel Geld erfor¬
derlich, und deswegen muß jeder Einwohner der Gemeinde nach seinem
Vermögen Gemeinde- oder Kommunalsteuer bezahlen. Der Kom-
munal-Empfänger ist dazu bestimmt, die Gemeindesteuer zu empfan¬
gen und die Gemeinde lasse zu verwalten. Der Bürgermeister, der
Gemeinde-Empfänger, der Polizeidiener u. s. w. haben ein Amt in der
Gemeinde; sie sind Gemeinde-Beamte. Jeder brave Einwohner
der Gemeinde befolgt pünktlich die Anordnungen der Gemeinde-
Obrigkeit. Er bezahlt gerne die ihn treffende Gemeindesteuer und ist
überall bereit, für das Gemeinwohl nach seinen Kräften mitzuwirken;
HaesterS' Lesebuch für Oberkl. .