Volksbote: Ohrfeige. Trojan: Arbeitslohn. Murtfeld: Fortbildungsschule. 269
immer, als fühlte ich von neuem die Ohrfeige, und ich erinnerte
mich der Worte: ‚Laß es zugleich das letztemal sein!‘ So bin ich
ehrlich geblieben, und in dem Vermögen, welches ich mit herüber—
gebracht habe, ist kein Pfennig unrechten Gutes. Gott sei dafür
gelobt!“
4. So erzählte der junge Mann; dann aber ergriff er die
Hand des Herrn Müller und sagte: „Darf ich nun diese Hand,
die mir eine Wohltat erwiesen hat, recht dankbar drücken?“
Oldenburger Volksbote.
165. Arbeitslohn.
Eine Arbeit kann dreierlei Lohn tragen. Der erste ist der,
welcher in Geld bezahlt wird. Der zweite besteht in dem Be—
wußtsein, Fleiß und Mühe an ein Werk gewandt zu haben. Der
dritte liegt in dem Nutzen, den die Arbeit andern Menschen trägt.
Der ist der beste. Trojan.
166. In der Fortbildungsschule.
Alle Ostern werden viele Knaben aus der Schule entlassen.
Sie brauchen nun nicht mehr jeden Morgen zum Unterricht zu
gehen, zu lesen, zu rechnen und zu schreiben. Darum freuen sich
viele Jungen auf den Tag der Schulentlassung. Sie meinen, sie
gehörten jetzt zu den erwachsenen Leuten und könnten tun und lassen
was sie wollten. Sie denken aber nicht daran, daß das Lernen und
Arbeiten nun erst recht losgeht. Denn wer in der heutigen Zeit
etwas Ordentliches werden will, der muß nach dem 14. Lebens—
jahr erst recht arbeiten und lernen. Er muß auch anständig und
gut bleiben; sonst mag ihn keiner leiden und in Arbeit nehmen
und behalten.
Es ist aber für den jungen Menschen sehr schwer, sich nun
allein zu erziehen und dafür zu sorgen, daß er nicht alles wieder
vergißt, was in der Schule gelernt ist. Darum hat die königliche
Staatsregierung Fortbildungsschulen eingerichtet, und jeder Jüng—
ling von 14 -18 Jahren hat Gelegenheit, weiter zu lernen, seinen
Charakter zu stärken und seinen Willen zu festigen.
Fortbildungsschulen sind in unserer Zeit besonders notwendig;
denn wer heute in seinem Beruf Gutes leisten will, muß darin
tüchtig sein, das Material kennen, Bestellungen machen und Briefe
schreiben können. Auch muß er sich im Rechnen noch vervoll—
kommnen, seine Einnahmen und Ausgaben feststellen können und
Rechnungen und Quittungen schreiben lernen.